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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Sie benötigen ein Führungszeugnis? Hier finden Sie Informationen zum Verfahren.
Deutsches Führungszeugnis
Personen mit Wohnsitz im Ausland können den Antrag auf Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses online mit der elektronischen Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises bestellen.
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutsche, die nicht über einen Personalausweis mit aktivierter online-Ausweisfunktion verfügen, können den Antrag formlos per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) direkt beim Bundesamt für Justiz stellen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.
Für eine schriftlichen Antragstellung ist vorab die Bestätigung Ihrer Personendaten durch eine ausländische Behörde, einen spanischen Notar oder eine deutsche Auslandsvertretung erforderlich.
Für die amtliche Bestätigung durch eine deutsche Auslandsvertretung, buchen Sie bitte bei der für Sie örtlich zuständigen Auslandsvertretung einen Termin (Das Konsulat Palma vergibt Termine auf E-Mailanfrage).
Auch die Büros der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln können diese Bestätigung erteilen. Die Gebühr beträgt 34,07 €.
Antrag deutsches Führungszeugnis
Antrag Führungszeugnis deutsch
Spanisches Führungszeugnis
Die Ausstellung eines spanischen Führungszeugnisses kann persönlich oder postalisch direkt beim spanischen Justizministerium beantragt werden.
Informationen des spanischen Justizministeriums
Ein spanisches Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne spanische Staatsangehörigkeit beinhaltet immer auch das Führungszeugnis ihres Herkunftsstaates. Es erfolgt eine automatische Abfrage bei der zentralen Behörde des Staates ihrer Staatsangehörigkeit. Für Deutsche mit gemeldetem Wohnsitz in Spanien, die ein Führungszeugnis zur Vorlage bei spanischsprachigen Stellen benötigen, empfiehlt es sich daher, ein spanisches Führungszeugnis zu beantragen, da es als europäisches Führungszeugnis das deutsche Führungszeugnis beinhaltet, deutlich schneller ausgestellt wird, weniger Gebühren kostet sowie keiner Übersetzung und keiner Apostille bedarf.
Europäisches Führungszeugnis
Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Ein Europäisches Führungszeugnis wird beim Vorliegen der Voraussetzungen – je nach Antrag – sowohl als Privatführungszeugnis, als auch als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bzw. als erweitertes Führungszeugnis erteilt.
Wird ein Europäisches Führungszeugnis beantragt, ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung und eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgen nicht.
Informationen zum Europäischen Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz