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Leben und Arbeiten in Spanien

Frau mit Koffer auf Globus

Frau mit Koffer auf Globus, © colourbox

11.01.2024 - Artikel

Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis

Jede/r Staatsangehörige eines EU-Staates kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien nach den hier geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Hierfür bedarf es keiner Arbeitserlaubnis.

Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für den bloßen Aufenthalt und zur Aufnahme einer unbezahlten Arbeit (Praktikum) ein gültiger Pass bzw. Personalausweis. Es gibt weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung.

Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbständige oder selbständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento).

Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros innerhalb von drei Monaten ab Einreise in das zentrale Register für EU-Staatsangehörige (Registro Central de Extranjeros) eintragen. Dort erhalten sie die gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung in dieses zentrale Register (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea). Diese enthält die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero), die für das Alltagsleben in Spanien und auch für die Anmeldung bei spanischen Behörden (Seguridad Social, Hacienda) und in vielen Fällen auch bereits für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt unerlässlich ist.

Genaue Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite der Polizei oder der Tel. Nr. 060. Hier ermitteln Sie die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde.

Deutsche Staatsangehörige, die in einer spanischen Stadt einwohnermelderechtlich erfasst sind und sich in das Wählerregister eingetragen haben, genießen zudem kommunales Wahlrecht in Spanien.

Arbeiten in Spanien

1. Arbeitsvermittlung in Deutschland

Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit listet auch freie Stellen in Spanien auf.

Für Auskünfte zur Arbeitsvermittlung in Spanien können Sie auch die Dienstleistungen der European Employment Services (EURES) in Anspruch nehmen.

2. Arbeitsvermittlung in Spanien

Wenn Sie bereits über hinreichende Kenntnisse der spanischen Sprache verfügen, können Sie auch die Dienste der spanischen Arbeitsverwaltung in Anspruch nehmen. Für die Arbeitsvermittlung ist in Spanien der „Servicio Público de Empleo Estatal“ sachlich zuständig, der in jeder Provinz über eine Niederlassung („Dirección Provincial del Servicio Público de Empleo Estatal“) verfügt.

Falls Sie an einer Beschäftigung bei einem deutschen Unternehmen in Spanien interessiert sind, können Sie bei der Deutsch-Spanischen Handelskammer in Madrid und Barcelona gegen Kostenübernahme ein Verzeichnis von deutschen Unternehmen in Spanien, die Kammermitglieder sind, beziehen.

Studieren in Spanien

Studienbewerber/-innen mit deutschem Abitur können sich ab sofort auch ohne spanische Hochschulzugangsprüfung auf einen Studienplatz an einer spanischen Universität bewerben, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen finden Sie beim DAAD.



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