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Deutsche Führerscheine in Spanien

Uma carta de condução da UE espreita de um bolso.

Carta de condução da UE, © picture-alliance/ dpa

13.02.2024 - Artikel

Hier finden Sie alle Informationen zu deutschen Führerscheinen, insbesondere zur Umschreibung in Spanien. Zudem informieren wir zum Verfahren beim Verlust des deutschen Führerscheins.

Allgemeines zu deutschen Führerscheinen

Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Neu ist jedoch, dass aufgrund einer neuen Verordnung in Umsetzung eines EU-Beschlusses ältere deutsche Führerscheine in einer bestimmten Staffelung, abhängig vom Alter des Inhabers bzw. des Ausstellungsdatums, umgetauscht werden müssen.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei den deutschen Fahrerlaubnisbehörden sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur .

Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien

Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellt wurden, ist die am 19.01.2013 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006, die mit dem Real Decreto 818/2009 vom 08.05.2009 in spanisches Recht umgesetzt wurde. Danach werden deutsche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich anerkannt.

Ausnahmen gelten für Führerscheine, deren Inhaberin oder Inhaber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die nationalen Führerscheinklassen M, L, S und T, die in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden müssen.

Deutsche Führerscheine mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 15 Jahren werden in Spanien anerkannt und müssen erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden.

Deutsche Führerscheine ohne eine befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaberin oder Inhaber seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben, unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass der deutsche Führerschein zwei Jahre nach Wohnsitznahme in einen spanischen befristeten Führerschein umgetauscht werden muss. Die Umtauschpflicht trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.

Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.

Es ist zu beachten, dass für die Ausstellung von internationalen Führerscheinen grundsätzlich die Führerscheinstelle des Wohnortes zuständig ist. Wenn eine Abmeldung in Deutschland erfolgt ist, kann i.d.R. kein internationaler Führerschein mehr durch deutsche Behörden ausgestellt werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Führerscheine von in Spanien wohnhaften Residentinnen und Residenten, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, aus Anlass von Verkehrsverstößen, die gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden sind, von den spanischen Behörden registriert werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der spanischen Straßenverkehrsbehörde DGT.

Führerscheinverlust

Bei den deutschen Auslandsvertretungen können Führerscheine weder beantragt noch geändert werden.

Sollten Sie in Spanien wohnhaft sein, so können Sie bei der für Sie zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) die Ausstellung eines spanischen Führerscheins beantragen. Welche Unterlagen erforderlich sind, erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen spanischen Behörde.

Sollten Sie in Deutschland wohnhaft sein, so ist für die Beantragung eines neuen deutschen Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland zuständig. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Sollte Ihr deutscher Führerschein abhandengekommen sein und Sie sich nur kurzfristig in Spanien aufhalten, so reicht für die Rückfahrt nach Deutschland als „Führerscheinersatz“ in der Regel die Vorlage eines polizeilichen Diebstahlprotokolls aus.

Es wird empfohlen, die Führerscheindaten (Ausstellungsort, Nummer usw.) in das polizeiliche Diebstahlprotokoll mit aufnehmen zu lassen, da diese im Falle eines Unfalls benötigt werden.


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