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Verkehr in Deutschland

29.04.2024 - Artikel

Sie wollen mit dem Auto oder dem LKW nach Deutschland fahren? Hier haben wir erste Informationen zum Straßenverkehr zusammengestellt.

Umweltzonen in Deutschland

Seit dem 01.03.2007 wurden in einigen deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in besonders gekennzeichneten Umweltzonen erlassen.

Mittlerweile wurden in Deutschland bereits über 70 Umweltzonen eingerichtet. Alle Fahrzeuge, die in die besonders gekennzeichneten deutschen Umweltzonen einfahren oder durch sie hindurch fahren möchten, benötigen dazu eine kostenpflichtige gültige Umweltplakette.

LKW-Maut in Deutschland

In Deutschland besteht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen auf allen Bundesautobahnen und einzelnen Bundesstraßen eine Mautpflicht. Autobusse sind von der Mautpflicht ausgenommen. Im Auftrag der Bundesregierung erfolgt die Mauterhebung durch das private Unternehmen Toll Collect.

Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit Inkrafttreten der geänderten Winterreifenverordnung am 04.12.2010 dürfen Kraftfahrzeuge inklusive Motorräder, die in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Reifen gefahren werden, die die Eigenschaft gem. Anhang II Nr. 2.2 der EU-Richtlinie 92/23/EWG erfüllen.

Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“ Symbol tragen, erfüllen diese Anforderung.

Die Winterreifenpflicht bezieht sich nur auf am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuge, die bei winterlichen Verhältnissen lediglich geparkt sind, sind nicht davon betroffen.

Ein genauer Zeitraum für die Winterreifenpflicht wurde nicht festgelegt, wobei von den Sicherheitsexperten ein Zeitraum von Oktober bis Ostern empfohlen wird.

Die Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld in Höhe von zurzeit 60,00 €, sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister bestraft. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichem Wetter oder Straßenverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf zurzeit 80,00 €, sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister.


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