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Verkehrsdelikte in Spanien

11.01.2024 - Artikel

Sie haben einen Strafzettel aus Spanien erhalten? Lesen Sie, was Sie nun tun müssen.

Gem. der EU-Richtlinie 2015/413 vom 11.03.2015 hat jeder Mitgliedstaat der EU die Möglichkeit, Sanktionen für Verkehrsdelikte, die mit einem in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zugelassenen Fahrzeug begangen wurden, auch dort durchzusetzen.

Spanien macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und übersendet Bußgeldbescheide für folgende Verkehrsdelikte auch an Fahrzeughalter in andere Mitgliedstaaten der EU:

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurte
  • Überfahren eines roten Lichtzeichens
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Nichttragen eines Schutzhelms
  • Unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
  • Rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren

Die Zahlung des Bußgeldbescheids kann von Deutschland aus online über die Internetseite der spanischen Straßenverkehrsbehörde (DGT) erfolgen. Diese unterhält auch eine Seite mit Informationen zum Zahlungsverfahren, die man auf Deutsch aufrufen kann.


Weitere Informationen erhalten Sie in dieser Broschüre (in deutscher Sprache).



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