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Beglaubigungen von Kopien

Foto de um carimbo, © colourbox
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie? Ein Amt in Deutschland benötigt eine beglaubigte Unterschrift von Ihnen? Dann lesen Sie hier weiter.
Die Deutschen Vertretungen in Spanien können für Sie Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist. Für die Beglaubigung von Kopien ist eine vorheriger Terminvereinbarung erforderlich.
Zu dem Termin muss das Original des Dokuments mitgebracht werden. Die Kopie selbst wird durch die Auslandsvertretung gefertigt.
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt
Botschaft Madrid, Honorarkonsulin/ Honorarkonsuln in Bilbao und Vigo | 32 € |
Konsulate Barcelona, Málaga, Palma, Las Palmas, Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Alicante, Almería, Andorra, Lanzarote, Mahón, Puerto de la Cruz, Sante Cruz de La Palma, Valencia und Zaragoza | 26 € |
Die Gebühr wird für jedes zu beglaubigende Dokument fällig; eine Zusammenfassung von mehreren verschiedenen Dokumenten ist nicht möglich.
Ausnahme: Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen (auch in Form der Beglaubigung einer Ausweiskopie) für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Fälle vorzunehmen. Dies gilt auch für Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.