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Beschaffung spanischer Urkunden
Urkunde, © Colourbox
Sie benötigen eine Urkunde aus Spanien? Hier finden Sie Informationen.
Wenn Sie spanische Personenstandsurkunden benötigen, wie zum Beispiel
- eine internationale Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde (Certificado internacional o plurilingüe de nacimiento / matrimonio / defunción)
- einen vollständigen Auszug aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister (Certificado literal de nacimiento / matrimonio / defunción)
so können Sie diese kostenlos direkt online – auch in englischer Sprache - auf der Internetseite des spanischen Justizministeriums bestellen:
Es kann vorkommen, dass kleinere Standesämter noch nicht im Onlineportal des Justizministeriums aufgeführt sind. Diese werden jedoch im Zuge der Digitalisierung nach und nach hinzugefügt.
Ebenso ist nach wie vor eine kostenlose Bestellung von Personenstandsurkunden direkt (per Email, Fax oder postalisch) beim spanischen Standesamt (registro civil), das den Personenstandsfall beurkundet hat, möglich.
Achtung: Die spanischen Standesämter stellen nach und nach auf die Ausstellung elektronischer Urkunden um. Die Urkunden werden in diesem Fall per Email versandt.
Anhand eines Codes auf der Urkunde kann eine Verifizierung über die auf der Urkunde angegebene Webseite erfolgen.
Spanische Personenstandsurkunden können auch durch eine von Ihnen beauftragte Anwaltskanzlei oder durch ein Dienstleistungsbüro (Gestoría) kostenpflichtig beschafft werden. Informationen zu uns bekannten mehrsprachigen Anwaltskanzleien in Spanien erhalten Sie hier. Anschriften von Gestorías in Spanien finden Sie hier.
Internationale Personenstandsurkunden werden in Deutschland ohne Übersetzung und ohne Echtheitsbestätigung (Haager Apostille) anerkannt. Bei den vollständigen Personenstands-urkunden (versión literal) verlangen deutsche Behörden, bei denen Sie diese Urkunden vorlegen, hingegen oftmals eine Übersetzung von einer/m anerkannten Übersetzer/in und ggf. eine Haager Apostille. Die „versión literal“ ist jedoch insgesamt aussagekräftiger und meist präziser.
In besonders zu begründenden Ausnahmefällen können Ihnen bei der Beschaffung von spanischen Personenstandsurkunden auch die deutschen Auslandsvertretungen und die deutschen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Spanien behilflich sein. Für diese konsularische Dienstleistung müssen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 103 € bis 115 € plus evtl. anfallende Auslagen berechnet werden.
Bitte informieren Sie sich bei der für Sie örtlich zuständigen Auslandsvertretung oder Honorarkonsulin oder Honorarkonsul, ob für Sie eine ausnahmsweise Beschaffung in Frage kommt.
Für die Beantragung spanischer Personenstandsurkunden sind grundsätzlich folgende Angaben notwendig:
- Geburtsurkunde: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Namen und Vornamen der Eltern, ggfs. Registernummer (tomo/página)
- Heiratsurkunde: Namen, Vornamen der Ehepartner, Datum und Ort der Eheschließung, ggfs. Registernummer (tomo/página)
- Sterbeurkunde: Name, Vorname, Sterbedatum und -ort, ggfs. Registernummer (tomo/página)