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Expressverfahren und vorläufige Reisepässe

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Kalender, © picture alliance

13.03.2024 - Artikel

Ein Antrag im Expressverfahren verkürzt die Herstellungszeit in der Bundesdruckerei in Deutschland, jedoch nicht die Versanddauer nach Spanien. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei-drei Wochen ab Antragstellung. Für das Expressverfahren wird ein Aufpreis i.H.v. 32 € fällig. Für Personalausweise gibt es kein Expressverfahren.

Ein vorläufiger Reisepass kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden, wenn ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig für den benötigten Zweck ausgestellt werden kann. Für die Eilbedürftigkeit müssen entsprechende Nachweise (z.B. eine Flugbuchung) vorgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass manche Staaten, v.a. die USA, die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass nicht oder nur mit einem Visum gestatten. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Reiseland. Vorläufige Personalausweise können im Ausland nicht ausgestellt werden.


Ein vorläufiger Reisepass kann im Regelfall nicht ausgestellt werden, wenn Sie bereits einen deutschen Reisepass besitzen. Sollten Sie Ihren Reisepass in Deutschland gelassen haben, lassen Sie sich diesen bitte zuschicken.

Formulare zum Download

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