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Wiedereinbürgerung - Einbürgerung
Einbürgerungsurkunde, © dpa/pa
Falls Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben (z.B. durch Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit vor dem 28.08.2007), können Sie unter Umständen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Eine Einbürgerung von Personen, die im Ausland wohnhaft sind, kommt nur in besonderen Einzelfällen in Betracht und setzt ein öffentliches Interesse voraus.
Weitere Informationen und Formulare zur Wiedereinbürgerung und Einbürgerung in anderen Fällen finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.