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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
Certificado de nacionalidad, © Ute Grabowsky / photothek.net
Viele Ereignisse sowohl im Leben der Vorfahren als auch im eigenen Leben können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche, familiäre Ereignisse (z. B. Geburt, Eheschließung oder Adoption) und/oder politische, rechtliche Entwicklungen (z. B. Sammeleinbürgerungen während des II. Weltkrieges oder Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.
Falls Ihre Familie schon seit Generationen im Ausland lebt und Sie oder Ihre Vorfahren keine oder nur sehr alte oder indirekte Nachweise (z.B. Hinweise in ausländischen Urkunden) über die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist es unter Umständen möglich, einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.
Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit prüft das Bundesverwaltungsamt, ob der Antragsteller/die Antragstellerin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Mit der Ausstellung dieses Ausweises wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben, sondern eine bereits vorher bestehende Staatsangehörigkeit verbindlich bestätigt.
Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Falle, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Weitere Informationen: Bundesverwaltungsamt