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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis

Certificado de nacionalidad

Certificado de nacionalidad, © Ute Grabowsky / photothek.net

Artikel

Vie­le Er­eig­nis­se sowohl im Leben der Vorfahren als auch im eigenen Leben kön­nen für den Er­werb und den Ver­lust der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit von Be­deu­tung sein. Da­bei kann es sich um per­sön­li­che, fa­mi­li­äre Er­eig­nis­se (z. B. Ge­burt, Ehe­schlie­ßung oder Ad­op­ti­on) und/oder po­li­ti­sche, recht­li­che Ent­wick­lun­gen (z. B. Sam­me­lein­bür­ge­run­gen wäh­rend des II. Welt­krie­ges oder Er­werb ei­ner aus­län­di­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit) han­deln.

Falls Ihre Familie schon seit Generationen im Ausland lebt und Sie oder Ihre Vorfahren keine oder nur sehr alte oder indirekte Nachweise (z.B. Hinweise in ausländischen Urkunden) über die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist es unter Umständen möglich, einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.

Im Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit prüft das Bun­des­ver­wal­tungs­amt, ob der An­trag­stel­ler/die Antragstellerin die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit be­sitzt.

Kann die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit fest­ge­stellt wer­den, wird Ih­nen ein Staats­an­ge­hö­rig­keits­aus­weis aus­ge­stellt. Mit der Ausstellung dieses Ausweises wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben, sondern eine bereits vorher bestehende Staatsangehörigkeit verbindlich bestätigt.

Auf An­trag kann auch fest­ge­stellt wer­den, dass die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht be­steht. In die­sem Fal­le, wird ei­ne so ge­nann­te Ne­ga­tiv­be­schei­ni­gung aus­ge­stellt.

Weitere Informationen: Bundesverwaltungsamt

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