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Doppelte Staatsangehörigkeit - Beibehaltungsgenehmigung

Im Wind wehende Europaflagge

Europaflagge, © picture alliance / dpa

02.06.2023 - Artikel

Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit auf Antrag

Seit dem 28.08.2007 können deutsche Staatsangehörige die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz erwerben, ohne dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht.

Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwerben möchte (z.B. die britische, marokkanische oder andorranische Staatsangehörigkeit), muss vor dem Erwerb eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, ansonsten geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Die Beibehaltungsgenehmigung wird vom Bundesverwaltungsamt erteilt.


Doppelte Staatsangehörigkeit durch Geburt

Wer durch Geburt eine ausländische und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besitzt durch Gesetzesautomatik beide Staatsangehörigkeiten, auch wenn ggf. noch keine entsprechenden Pässe der jeweiligen Heimatstaaten ausgestellt wurden.

Betroffene Personen müssen sich in diesem Fall auch später nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

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