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Au-pair
Junger Mann spielt mit Kind, © Colourbox
Ziel von Au-pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.
Wer braucht ein Visum?
Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Die Erwerbstätigkeit kann jedoch erst aufgenommen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.
Für Staatsangehörige folgender Staaten muss vor Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragt werden, wenn die Einreise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino.
Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Madrid beantragt werden.
Wer kann das Visum beantragen?
Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au-pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.
Ziel von Au-pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.
Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich.
Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?
Schicken Sie bitte Ihre Antragsunterlagen (span. Aufenthaltstitel, Unterlagen zum geplanten Aufenthaltszweck) vorab an visa(at)madri.diplo.de. Die Botschaft prüft die Unterlagen und teilt Ihnen dann eine Möglichkeit der Terminvereinbarung mit.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
- aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass. Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
- einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- einfache Kopie Ihrer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Nachweis über die beantragte Verlängerung. Auch spanische D-Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten sind anerkannt. Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä.
- Au-pair-Vertrag (von beiden Parteien unterzeichnet) mit. Die erforderlichen Angaben finden folgenden Angaben finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
- Au-pair-Fragebogen für Gasteltern
- Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (A1-Niveau)
- Motivationsschreiben des Bewerbers mit ausführlichen Angaben zur Motivation für den Aufenthalt sowie Angaben zur Zukunftsplanung nach Rückkehr
- Kopie der Personalausweise oder Reisepässe beider Gasteltern
- Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise (bei Nachzug zu einem Deutschen entfällt der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes). Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
- Zustimmungserklärung
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren und Auslagen
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Madrid entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.
Die Botschaft benötigt zur Visumerteilung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Auf die Bearbeitungsdauer des Antrags bei den inländischen Behörden hat die Botschaft keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß nimmt die Bearbeitung ca. 8 Wochen in Anspruch. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.