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Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigung, © dpa
Sie benötigen eine Lebensbescheinigung für die deutsche Rentenversicherung? Hier finden Sie Informationen dazu.
Die deutschen Rentenversicherungsträger verlangen von Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern mit Wohnsitz im Ausland in der Regel die jährliche Vorlage einer so genannten „Lebensbescheinigung“, die von den Rentenversicherungen generell gemeinsam mit der Rentenanpassungsmitteilung jedes Jahr im Juni/Juli an die Rentnerinnen und Rentner versandt wird. Wurde der Rentenanpassungsmitteilung keine Lebensbescheinigung beigefügt, so ist diese nicht erforderlich.
Die Bescheinigung kann in Spanien durch jede siegelführende spanische Stelle wie z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, Polizei, Geldinstitute, Pfarrämter oder Notariate erteilt werden.
Die spanische Bezeichnung lautet „Fe de Vida“, dies wird gelegentlich verwechselt mit dem „Fe de Vida y Estado“ (Bescheinigung über Leben und den aktuellen Familienstand). Letztere könnten nur für spanische Staatsangehörige ausgestellt werden.
Die Bescheinigung des Familienstands ist für den Weiterbezug der Rente jedoch nicht erforderlich.
Daneben kann die Bescheinigung in Spanien auch von der Deutschen Botschaft, den deutschen Berufskonsulaten sowie von den deutschen Honorarkonsulinnen und -konsuln erteilt werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (in Madrid, Málaga und Las Palmas de Gran Canaria ohne Termin Montag-Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr).
Zur Ausstellung der Bescheinigung ist stets die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich.
Lebensbescheinigungen für eine deutsche gesetzliche Rente, eine Entschädigungszahlung sowie eine gesetzliche Rente aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR sind gebührenfrei.
Für Lebensbescheinigungen einer betrieblichen oder privaten Rente bzw. Zusatzrente wird eine Gebühr in Höhe von 34,- € erhoben.
Lebensbescheinigungen müssen bis zum angegebenen Rücksendetermin beim Rententräger bzw. beim Rentenservice der Deutschen Post im Original eingegangen sein.
Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Eine Übersendung der Lebensbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung ist ebenfalls nicht möglich.
Zusätzliche Informationen zu dem Thema Lebensbescheinigungen erhalten Sie unter anderem beim Rentenservice der Deutschen Post.
Der Renten Service stellt zweisprachige formlose Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigungen für die einzelnen Länder im Internet zum Download zur Verfügung. Diese können hilfsweise genutzt werden, wenn das Original auf dem Postweg nicht angekommen oder verloren gegangen ist.
Lebensbescheinigungen können seit 2024 auch online abgegeben werden, Hinweise finden Sie hier: