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Als Rentner/Rentnerin in Spanien

Rentner

Rentner, © Colourbox.de

18.01.2023 - Artikel

Kann ich auch in Spanien meine Rente aus Deutschland empfangen?

Grundsätzlich wird Ihre deutsche Rente in Spanien von Ihrem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger weiterhin ausgezahlt. Entsprechende Rechtsgrundlagen sind die EU-Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72.

Bei einem Auslandsaufenthalt ist zu unterscheiden zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland und einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. Wir empfehlen Ihnen hierzu die Webseite der Deutschen Rentenversicherung zu konsultieren.

Falls Sie in einem einzigen europäischen Land rentenversichert waren, berechnet sich Ihre Rente unabhängig vom Wohnort nach den Gesetzen dieses Landes. Falls Sie in mehreren europäischen Ländern rentenversichert waren, erhalten Sie eine Rente aus jedem dieser Länder, soweit Sie die Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt haben. Diese Rentenzahlungen entsprechen den Versicherungszeiträumen in den jeweiligen Ländern.

Wie wird mir die Rente ausgezahlt?

Die deutsche Rente wird Ihnen auch bei Aufenthalt im Ausland monatlich im Voraus auf ein Konto in Deutschland oder auf ein angegebenes Konto im Ausland gezahlt.

Wo und wie kann ich die deutsche Rente beantragen?

Ihren Antrag auf Rentenzahlung stellen Sie bei der für Sie zuständigen Rentenbehörde, am besten bereits einige Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze. Wohnen Sie in Deutschland, stellen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland.

Wohnen Sie in Spanien, stellen Sie den Antrag bei der zuständigen spanischen Stelle der spanischen staatlichen Sozialversicherung, Instituto National de la Seguridad Social (INSS), Ihrer Wohnsitz-Provinz, die den Antrag an die entsprechende deutsche Stelle weiterleitet. Sie können den Antrag auch in Deutschland beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

Wird die Rente besteuert?

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen aus Deutschland erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung des zwischen Deutschland und Spanien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland bzw. Spanien zahlen müssen. Mehr dazu finden Sie unter folgendem Link www.finanzamt-rente-im-ausland.de

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