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Working Holiday Visa

Zwei junge Menschen sitzen auf einer Steintreppe.

Working Holiday (Symbolbild), © Colourbox

15.11.2024 - Artikel

Das Working Holiday Programm gibt jungen Menschen die Möglichkeit, während maximal 12 Monaten Einblicke in Kultur und Alltagsleben Deutschlands zu erhalten.

Wer kann ein Working-Holiday Visum beantragen?

Staatsangehörige von Argentinien, Australien, Chile, Israel, Japan, Neuseeland und Uruguay können Working-Holiday Visa, Staatsangehörige von Andorra und Kanada können Youth -Mobility Visa an der deutschen Botschaft Madrid beantragen. Dies gilt auch, wenn sie nicht in Spanien wohnhaft sind, sondern sich nur als Tourist in Spanien aufhalten.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland haben die Möglichkeit, visumfrei nach Deutschland einzureisen und den Antrag nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Staatsangehörige von Andorra, Argentinien, Chile und Uruguay müssen hingegen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen im Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 (bzw. bei Kanada 35) Jahre alt sein.

Sie dürfen sich nicht schon einmal im Rahmen des Working-Holiday/ Youth -Mobility-Programms in Deutschland aufgehalten haben.

Der Ferienaufenthalt muss im Vordergrund stehen. Die Annahme von Ferienjobs zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts ist gestattet.

Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder können nicht mitreisen, soweit sie nicht über einen eigenen Aufenthaltstitel verfügen.

Die besonderen Voraussetzungen und beizubringenden Unterlagen für das Youth Mobility Programm für Staatsangehörige Kanadas sind nachzulesen auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Kanada

Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Terminbuchungssystem. Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller persönlich vorsprechen muss.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es möglich, dass derzeit keine freien Termine zur Verfügung stehen. Neue Termine werden aber regelmäßig freigeschaltet. Weitere Termine werden außerdem aufgrund von Stornierungen wieder zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.


  • Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
  • aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass (gültig bis mindestens 3 Monate nach geplanter Ausreise aus Deutschland, der Pass muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein)
  • einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Nachweis zur Finanzierung:

  • Betrag von 400 €/ Monat für die ersten 3 Monate (insg. 1.200 €) zum Unterhalt und
  • Rückflugticket in das Heimatland oder weitere 1.000 € zur Finanzierung des Rückflugs und

  • Kosten der Unterbringung für die ersten 3 Monate oder bei privater Unterkunft: schriftliche Bestätigung der einladenden Person sowie Passkopie/ Kopie des Personalausweises des Einladers und ggf. Kopie des deutschen Aufenthaltstitels

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate, es muss sich um Ihr persönliches Konto handeln, sind die Angaben auf den Kontoauszügen nicht in Euro, so fügen Sie bitte eine Umrechnung mit einem Screenshot eines Währungsrechners bei

  • Individualisiertes Motivationsschreiben und Nachweise zur geplanten Beschäftigung, soweit bereits vorhanden (z.B. Arbeitsplatzangebot)

  • Reservierung für die Reise nach Deutschland (Flug, Zug etc.)

  • Reservierung für die Unterkunft für die ersten drei Monate oder bei privater Unterkunft: schriftliche Bestätigung der einladenden Person sowie Passkopie/Kopie des Personalausweises des Einladers und ggf. Kopie des deutschen Aufenthaltstitels

  • Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum; Mindestdeckungssumme: 30.000,- € inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall; gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)

  • Führungszeugnis (nur für argentinische Staatsangehörige)

  • Zustimmungserklärung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Informationen zu Gebühren

Wann bekomme ich das Visum?

Die Botschaft Madrid entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung s

2-3 Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums sowie Angaben zur möglichen Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.



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