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Eheschließung in Spanien
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Sie möchten in Spanien heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen?
Eheschließung in Spanien
Eheschließungen können in Spanien sowohl standesamtlich, notariell als auch kirchlich erfolgen. Sind beide Verlobte Ausländer, können sie vor einem spanischen Standesamt die Ehe schließen, sofern mindestens einer von beiden in Spanien angemeldet ist. Daher ist für Ausländer und Ausländerinnen mit nur vorübergehendem Aufenthalt in Spanien (z. B. Touristen und Touristinnen) eine Eheschließung in Spanien nicht möglich.
Sofern Sie in Spanien heiraten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die das spanische Standesamt/ die jeweilige spanische Stelle, um zu erfragen, welche Dokumente vorgelegt werden müssen.
Für Informationen zur Beantragung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses lesen Sie bitte hier weiter.
Informationen zur Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland und der Namensführung in der Ehe, können Sie hier nachlesen.