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Güterrecht

09.04.2024 - Artikel

Der Güterstand in einer Ehe ist in vielen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten andere Regelungen treffen.

Der gesetzliche Güterstand in Spanien ist die Errungenschaftsgemeinschaft („la sociedad de gananciales“). Die Foralrechte der autonomen Gemeinschaften sehen zum Teil abweichende Regelungen vor. Güterrechtliche Vereinbarungen können in Spanien vor oder nach der Eheschließung geschlossen und müssen beurkundet werden (Notarzwang).

Bei gemischtnationalen Ehen und Ehepartnern, die im Ausland leben, stellt sich die Frage, welches Recht auf den Güterstand angewendet wird. Auf europäischer Ebene wurden diesbezüglich Regelungen getroffen.

Weitere Informationen zum Güterstand.

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