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Kapitalertragssteuererstattung für in Spanien ansässige Steuerpflichtige
The draft budget for the Federal Foreign Office for 2023 had its first reading in the Bundestag, © ZB
Sie haben in Deutschland Steuern auf Zinsen bezahlt und leben in Spanien? Hier erfahren Sie, wie Sie sich diese Steuern erstatten lassen können.
Auf Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge wird in Deutschland als Quellenstaat durch Steuerabzug eine Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben.
In Spanien ansässige Empfänger und Empfängerinnen (Gläubiger) von Kapitalerträgen aus Deutschland können nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragen. Zuständig für das Verfahren zur Erstattung oder Befreiung ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Dazu müssen Sie sich in einem ersten Schritt registrieren. Die Registrierung kann bis zu 6 Wochen dauern.
Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.
Nützliche Links:
Die Formulare finden Sie unter „Formulare und Leistungen“ > Steuer-International > Kapitalertragssteuerentlastung