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Kapitalertragssteuererstattung für in Spanien ansässige Steuerpflichtige

Taste „Dienst“, © Colourbox
Sie haben in Deutschland Steuern auf Zinsen bezahlt und leben in Spanien? Hier erfahren Sie, wie Sie sich diese Steuern erstatten lassen können.
Auf Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge wird in Deutschland als Quellenstaat durch Steuerabzug eine Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben. In Spanien ansässige Empfänger und Empfängerinnen (Gläubiger) derartiger Kapitalerträge können auf Antrag nach Maßgabe der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) ganz oder teilweise durch Erstattung von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine elektronische Antragstellung ist nicht möglich, da das Bundeszentralamt für Steuern die Originalsteuerbescheinigungen benötigt.
Zuständig für die Erstattungsverfahren ist das:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St I B 3
An der Küppe 1
53225 Bonn
Telefon: +49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200
Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren in deutscher und englischer Sprache und die erforderlichen Formulare (deutsch und englisch) finden Sie hier: