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Kapitalertragssteuererstattung für in Spanien ansässige Steuerpflichtige

Taste Dienst

Taste „Dienst“, © Colourbox

14.04.2023 - Artikel

Sie haben in Deutschland Steuern auf Zinsen bezahlt und leben in Spanien? Hier erfahren Sie, wie Sie sich diese Steuern erstatten lassen können.

Auf Dividenden und bestimmte andere Kapitalerträge wird in Deutschland als Quellenstaat durch Steuerabzug eine Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben.

In Spanien ansässige Empfänger und Empfängerinnen (Gläubiger) derartiger Kapitalerträge können auf Antrag nach Maßgabe der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) ganz oder teilweise durch Erstattung von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Zuständig für das Erstattungsverfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Antragstellung erfolgt elektronisch. Dazu müssen Sie sich in einem ersten Schritt registrieren. Die Registrierung kann bis zu 6 Wochen dauern.

Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.

Nützliche Links:

Elektronisches Verfahren

Registrierung

Elektronische Antragstellung


Die Formulare finden Sie unter „Formulare und Leistungen“ > Steuer-International > Kapitalertragssteuerentlastung


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