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Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung

09.04.2024 - Artikel

Sie benötigen für eine Eheschließung in Spanien ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis oder einen Nachweis über Ihren Familienstand?

Die deutschen Vertretungen können grundsätzlich keine Bescheinigungen über den Familienstand von deutschen Staatsangehörigen ausstellen.

Für eine Eheschließung wird vom spanischen Standesamt häufig ein Ehefähigkeitszeugnis (certificado de capacidad matrimonial) verlangt. Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen, d.h. diese beiden Personen auch in Deutschland heiraten könnten. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das deutsche Standesamt Ihres aktuellen/ letzten Wohnsitzes in Deutschland. Sollten Sie niemals in Deutschland gelebt haben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Wenn Sie noch nie oder schon sehr lange nicht mehr in Deutschland wohnhaft gewesen sind, sollten Sie sich beim spanischen Standesamt, bei dem Sie die Ehe schließen wollen, vorab erkundigen, ob das Ehefähigkeitszeugnis in ihrem individuellen Fall erforderlich ist.

Um ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Zuständiges Standesamt in Deutschland kontaktieren

Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen deutschen Standesamt auf und erfragen Sie, welche Dokumente Sie in welcher Form (Original, beglaubigte Kopie, Übersetzung...) einreichen müssen. Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und abhängig von dem vorgesehenen Heiratsort, Geburtsort, (früherer) Staatsangehörigkeit(en) der Verlobten, Vorehen, Scheidungen und Aufenthaltsorten der Verlobten. Sollte das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig sein, können Sie hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen hier abrufen und dieses Antragsformular verwenden.

2. Unterlagen in der geforderten Form zusammentragen

Wie Sie die nötigen deutschen oder spanischen Personenstandsurkunden beantragen können, können Sie hier nachlesen. Beglaubigte Kopien von z.B. Ihren Pässen können die deutschen Vertretungen in Spanien oder die Honorakonsulinnen und Honorarkonsuln für Sie erstellen (weiter Informationen). Sollten Sie vom zuständigen deutschen Standesamt gebeten worden sein, Ihre Unterschriften unter dem Antragsformular beglaubigen zu lassen, können Sie dies bei der für Ihren spanischen Wohnort zuständigen deutschen Vertretung erledigen. Sollten von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung über Ihren Familienstand gefordert werden, kontaktieren Sie bitte die für Ihren Wohnsitz in Spanien zuständige deutsche Auslandsvertretung zunächst über das Kontaktformular.

3. Antragstellung

Haben Sie alle Unterlagen in der notwendigen Form zusammengetragen, senden Sie diese direkt mit dem Antrag an das zuständige deutsche Standesamt. Das deutsche Standesamt wird Ihnen dann nach Zahlung der dortigen Bearbeitungsgebühr das Ehefähigkeitszeugnis per Post zuschicken.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung sechs Monate gültig und wird in der Regel auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt.

Antragsformular – Ehefähigkeitszeugnis
Antragsformular - Ehefähigkeitszeugnis - Standesamt I Berlin - ohne jemals Inlandswohnsitz


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