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Beglaubigung von Unterschriften

25.04.2023 - Artikel

Die Deutschen Vertretungen in Spanien können Ihre Unterschrift beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist. Eine Unterschriftsbeglaubigung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Mit der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die genannte Person das Dokument unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss deshalb persönlich vor der Urkundsperson geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet in der Regel nicht statt. In vielen Fällen ist eine Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Beispiele: Genehmigungserklärungen, einfache Vollmachten, Handelsregistereintragungen, Erbschaftsausschlagung, u.a..

Soll Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigt werden, so bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ein gültiges Ausweispapier (z.B. Ihren Pass oder Personalausweis)
  • Das zu unterschreibende Dokument und wo zutreffend, eine Kopie des bereits beurkundeten Vertrags (zumeist bei Genehmigungserklärungen oder Bestätigungen von erteilten Vollmachten).
  • Falls Sie nicht im eigenen Namen (z.B. als Vertreter/Vertreterin einer Firma, Betreuer/Betreuerin eines Mündels) unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis darüber, dass Sie vertretungsberechtigt sind.

Soweit es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft oder einer Handelsregisteranmeldung handelt, empfiehlt es sich, die betreffenden Unterlagen vorab der zuständigen Auslandsvertretung per E-Mail zukommen zu lassen. Mit diesen Rechtsgeschäften sind häufig Beurkundungs- oder weitreichende Belehrungspflichten verbunden, die die Urkundspersonen im Ausland nicht immer leisten können oder die besonderer Vorbereitung bedürfen. Die vorherige Prüfung der betreffenden Unterlagen ermöglicht es der Auslandsvertretung, Ihnen gegebenenfalls entsprechende Hinweise zu geben und so den reibungslosen Ablauf Ihres Termins zu gewährleisten.


Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 €.

Ausnahme: Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen (auch in Form der Beglaubigung einer Ausweiskopie) für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Fälle vorzunehmen. Dies gilt auch für Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.

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