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Todesfälle in Spanien

brennende Kerzen

brennende Kerzen, © colourbox

19.04.2024 - Artikel

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden, ein Todesfall im Ausland wird noch verkompliziert durch eine Vielzahl von Formalitäten, die oft sehr zügig erledigt werden müssen. Die Deutschen Vertretungen in Spanien sind bestrebt, Angehörigen in dieser schwierigen Phase mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Allgemeine Informationen

Auch in Spanien werden Sterbefälle über Bestattungsinstitute abgewickelt. Es gibt wie in Deutschland die Möglichkeit einer Erdbestattung, einer Einäscherung mit Beisetzung der Urne oder eine Einäscherung mit anschließender Seebestattung. Ebenso können Leichnam oder Urne nach Deutschland überführt werden. Die Höhe der entstehenden Kosten hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab; es ist aber in jedem Fall mit Gesamtkosten von mehreren Tausend Euro zu rechnen. Es empfiehlt sich, sich vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot geben zu lassen.

Der Auftrag an das Bestattungsinstitut muss von den Angehörigen selbst erteilt werden. Kontaktdaten von international tätigen Beerdigungsinstituten finden Sie in den Merkblättern der berufskonsularischen Vertretungen in Spanien am Ende dieser Seite. Lokale Bestattungsinstitute können bei Bedarf unter Eingabe der Stichwörter „Funeraria“ (spanisch für Bestattungsinstitut) und dem „Namen der Stadt“ im Internet gesucht werden. Bei nicht international tätigen Bestattungsinstituten ist die Geschäftssprache in der Regel Spanisch.

Wenn die verstorbene Person eine Reiseversicherung abgeschlossen hatte, die Leistungen im Falle des Ablebens einschließt, oder im Besitz eines Schutzbriefes eines Automobilclubs mit entsprechenden Modalitäten ist, sollten sich die Angehörigen zunächst unmittelbar an das versichernde Unternehmen wenden, um Einzelheiten insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Umfangs der Kostenübernahme zu klären. Zudem arbeiten diese Versicherungen oft mit festgelegten Bestattungsunternehmen der jeweiligen Region zusammen.

Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Bestattungsunternehmen in Spanien bieten auch die Rückführung des Leichnams auf dem Luftweg in das Heimatland an. Für eine Überführung nach Deutschland müssen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen vor Ort in Deutschland beauftragen, welches den Leichnam oder die Urne am Flughafen abholt und alle weiteren Schritte in Deutschland organisiert. Die Vorbereitung bis zur Überführung nimmt 3 bis 10 Tage in Anspruch. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn die beauftragte Agentur die Überführungsdaten bestätigt hat.

Beisetzung in Spanien

Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären. Deutsche Geistliche beider Konfessionen sind in Spanien tätig und stehen auch für kirchliche Trauerfeiern zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie in den Merkblättern der berufskonsularischen Vertretungen am Ende dieser Seite.

Sterbeurkunden

Ist ein Bestattungsunternehmen mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt, werden automatisch mehrere Sterbeurkunden auf internationalem Formular, die in Deutschland ohne weitere Bestätigung oder Übersetzung anerkannt werden, ausgestellt und übersandt. Achten Sie darauf, dem Bestattungsunternehmen Ihre eindeutigen Kontaktdaten (Postanschrift) zu überlassen, falls die Sterbeurkunden nach Deutschland versandt werden sollen. Die Zusendung kann mehrere Wochen dauern, je nachdem wie schnell die Sterbeurkunde von der zuständigen spanischen Behörde ausgestellt und an das Bestattungsunternehmen weitergeleitet wird.

Spanien stellt nach und nach auf digitale Personenstandsurkunden um. In diesem Fall werden Ihnen die Sterbeurkunden per E-Mail zugesandt und sind ohne Stempel und Unterschrift gültig.

Lokale Ansprechpartner und Kontaktdaten:

Welche Auslandsvertretung für Ihr Anliegen zuständig ist und wie Sie diese erreichen können, können Sie dem Konsularfinder entnehmen.

Todesfall - Barcelona

Todesfall - Las Palmas - Kanaren

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Allgemeine Hinweise des Auswärtigen Amtes zu Todesfällen im Ausland

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