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Reiseerlaubnis für unbegleitete Minderjährige

Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung, Praktika, Au Pair

Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung, Praktika, Au Pair, © Colourbox

13.03.2024 - Artikel

Das deutsche Recht kennt keine konsularische oder polizeiliche (Aus)-Reiseerlaubnis für Minderjährige. Die deutschen Vertretungen in Spanien können daher grundsätzlich ein solches Dokument nicht ausstellen.

Spanische minderjährige Staatsangehörige (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen im Regelfall für die Ausreise aus Spanien eine polizeiliche Reiseerlaubnis, wenn sie nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage der spanischen Polizei und des spanischen Innenministeriums (siehe Preguntas frecuentes) veröffentlicht.

Des Weiteren sollten vor Reiseantritt die Ein- und Ausreisebestimmungen des Ziel-/ Reiselandes und die Reisebestimmungen einer möglichen weiteren Staatsangehörigkeit des Kindes geprüft werden. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Behörden dieses Landes.

Allgemeine Informationen sind in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes veröffentlicht.


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