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Häugig gestellte Fragen aus dem Bereich Soziales
FAQ
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben im Februar 2024 eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Erstellung eines europäischen Behindertenausweises erzielt. Aktuell ist jedoch noch keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten der EU in Kraft, da die Mitgliedstaaten zunächst ihre jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften noch anpassen müssen.
Das bedeutet, dass bis dahin die Anerkennung der Behinderung aus Deutschland in Spanien keine Gültigkeit hat. Gleiches gilt auch im umgekehrten Fall, was die Anerkennung des spanischen Behindertenausweises in Deutschland betrifft.
Sie haben aber die Möglichkeit Ihre Behinderung bei den dafür zuständigen Autonomen Gemeinschaften in Spanien anerkennen zu lassen. Sie können sich an die Sozialministerien der Regionen (Consejerías de Asuntos Sociales o Dependencia) wenden. Bitte beachten Sie aber, dass dies ein langwieriges Verfahren sein und die Anerkennung und die Feststellung über den Grad der Behinderung unterschiedlichen Maßstäben unterliegen kann.