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Bundestagswahl 2025: Informationen für Deutsche im Ausland

22.11.2024 - Artikel

Unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl des 21. Bundestags haben die Vorbereitungen dafür bereits begonnen. Bereits jetzt können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl des 21. Bundestags haben die Vorbereitungen dafür bereits begonnen. Bereits jetzt können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an in Deutschland abgehaltenen Wahlen teilnehmen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Einzelheiten sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt.

Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland

Deutsche, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten und nach wie vor mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis an Ihrem Wohnsitz in Deutschland eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Meldeanschrift und können einen Antrag auf Briefwahl bei ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde stellen.

Wir empfehlen, die Wohnsitzgemeinde zu informieren, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Versandes der Wahlbenachrichtigung nicht unter Ihrer Meldeanschrift aufhalten werden. Bitte beachten Sie dann auch die Informationen unter 3.

Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Wahlberechtigte Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können per Briefwahl in Deutschland an Bundestagswahlen und Europawahlen teilnehmen.

Dazu müssen Sie zunächst in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Informationen hierzu sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Dort werden auch häufige Fragen von Auslandsdeutschen zur Wahl beantwortet.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (voraussichtlich 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (zur Briefwahl). Mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Versand der Wahlunterlagen an die Wähler

Bitte geben Sie für die Übersendung der Wahlunterlagen eine private Postadresse an, unter der Sie zum Zeitpunkt des Versandes der Unterlagen (voraussichtlich Anfang Februar) erreichbar sind. Dies kann auch ein Postfach von Bekannten sein.

Die Benutzung des amtlichen Kuriers an die Auslandsvertretungen in Spanien ist zwar grundsätzlich möglich, wird aufgrund der Kürze der Zeit zwischen dem voraussichtlichen Versand der Wahlunterlagen und dem Wahltermin nicht empfohlen. Eine rechtzeitige Zustellung kann nicht garantiert werden.

Sollten Sie dennoch den amtlichen Kurierweg benutzen wollen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:

  • Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen in Spanien übernehmen keine Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Sendungen im amtlichen Kurier ist nicht möglich.
  • Ihr Wahlamt in Deutschland ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt

für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)

Kurstraße 36

10117 Berlin

  • Sie müssen sich mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und bezüglich der Abholung der Wahlunterlagen abstimmen.
  • Aufgrund der langen Laufzeiten des amtlichen Kuriers auf die Balearen und die Kanaren kann das Verfahren dort grundsätzlich nicht genutzt werden.
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