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Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken.
Unter einem langfristigen Aufenthalt versteht man einen Aufenthalt von mehr als 90 innerhalb von 180 Tagen bzw. von mehr als 90 Tagen am Stück. Generell ist hierzu ein Visum erforderlich, wenn Sie nicht EU-Bürger sind.
Die Botschaft in Madrid, das Generalkonsulat in Barcelona inkl. des Honorarkonsuls/der Honorarkonsulin in Alicante, sowie die Konsulate in Málaga und Palma de Mallorca verfügen über ein…