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Online-Antrag - In wenigen Schritten zum Visum
Antrag online einreichen
Melden Sie sich mit einem Nutzerkonto sicher im Portal an – egal ob auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop. Sie können Ihren Online-Antrag bequem von zu Hause oder unterwegs stellen.
Sie beantworten zunächst einige Fragen und erfahren dann, welche Dokumente Sie hochladen müssen. Wenn Sie so weit sind, senden Sie den Antrag online an die Botschaft.
Vorprüfung abwarten
Im Rahmen der Vorprüfung werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, wird dies mit Ihnen direkt über das Auslandsportal geklärt. So wird der Termin zur persönlichen Vorsprache in Ihrer Auslandsvertretung bestmöglich vorbereitet.
Termin vereinbaren
Nach der Vorprüfung erhalten Sie einen Link zur Vereinbarung des Termins zur persönlichen Vorsprache in der Botschaft.
Persönliche Vorsprache
Beim Termin in der Botschaft legen Sie die angeforderten Original-Unterlagen vor und bezahlen die Antragsgebühr. Außerdem stellen wir Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfassen Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke).
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Für Anträge minderjähriger Kinder ist die Gebühr um die Hälfte reduziert auf 37,50 Euro. Bei Barzahlung wird die Gebühr auf volle Euro aufgerundet.
Die Gebühr muss bei Antragstellung bar oder mit Kreditkarte entrichtet werden. Die Kreditkarte muss physisch vorliegen und die Kreditkartennummer sowie den Namen des Inhabers aufweisen. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich.
Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.
Die Botschaft Madrid weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung).
Keine Gebühr fällt in folgenden Fällen an:
- Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher
- Mitglieder der in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen, deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre
- Aufenthalte mit Stipendium aus öffentlichen Mitteln sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährigen Kinder, soweit diese in die Förderung einbezogen sind.
Entscheidung über Ihren Antrag
Die Botschaft prüft und entscheidet Ihren Antrag.
Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich.
Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind.
Je nach den gesetzlichen Vorgaben werden weitere Behörden beteiligt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten vier bis zehn Wochen Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter, auch von Ehegatten oder Familienangehörigen können leider nicht beantwortet werden.
Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit weiteren Informationen.
Abholung des Visums
Wenn Ihr Antrag positiv entschieden wurde, finden Sie hier alle Informationen zur Abholung.