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Zuständigkeit für das Fürstentum Andorra

20.04.2023 - Artikel

Informationen für Staatsangehörige Andorras

1. Kurzfristiger Aufenthalt

Unter einem kurzfristigen Aufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen. Staatsangehörige Andorras benötigen hierfür kein Visum.

2. Langfristiger Aufenthalt/Daueraufenthalt

Unter einem langfristigen Aufenthalt versteht man einen Aufenthalt von mehr als 90 innerhalb von 180 Tagen bzw. von mehr als 90 Tagen am Stück. Staatsangehörige Andorras benötigen hierfür kein Visum, wenn die Einreise nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt.

Bitte beachten Sie aber, dass es notwendig ist, innerhalb von 90 Tagen nach Einreise einen deutschen Aufenthaltstitel bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde zu beantragen. Lediglich die Einreise nach Deutschland kann ohne Visum erfolgen.

3. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Wenn die Einreise hingegen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgen soll, müssen Sie vor Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit finden Sie hier.

Zur Antragstellung ist die vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Informationen für Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt und Aufenthaltstitel in Andorra

Bitte überprüfen Sie anhand der generellen Informationen auf unserer Webseite, ob Sie ein Visum benötigen.

1. Kurzfristiger Aufenthalt

Sollten Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

2. Langfristiger Aufenthalt/Daueraufenthalt

Unter einem langfristigen Aufenthalt versteht man einen Aufenthalt von mehr als 90 innerhalb von 180 Tagen bzw. von mehr als 90 Tagen am Stück. Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum benötigen, können Sie einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Madrid stellen. Bitte informieren Sie sich hier, welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind und welche Unterlagen für eine Antragstellung erforderlich sind.

Zur Antragstellung ist die vorherige Terminvereinbarung erforderlich.


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