Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Wohnsitzänderung im Reisepass oder Personalausweis
Wohnortänderung, © Colourbox
Nach einem Umzug kann der neue Wohnort durch die zuständige deutsche berufskonsularische Vertretung in deutschen Ausweisdokumenten eingetragen werden (beim Honorarkonsul/ bei der Honorarkonsulin nicht möglich).
Die Eintragung eines neuen Wohnortes in ein deutsches Ausweisdokument kann auf dem Postweg oder persönlich (nur nach Terminvereinbarung) beantragt werden.
Folgende Dokumente sind dafür erforderlich:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Pass/Personalausweis (im Original)
- Wohnsitzbescheinigung des spanischen Einwohnermeldeamts (max. 3 Monate alt)
- Wenn der letzte Wohnsitz in Deutschland war und/oder ein deutscher Wohnsitz in einem Ausweisdokument eingetragen ist: Abmeldebestätigung aus Deutschland
Sollte die Wohnsitzänderung auf dem Postweg beantragt werden, legen Sie bitte einen an sich selbst adressierten und für die Versendung als Einschreiben ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Wohnortänderung an sich ist gebührenfrei. Die Unterlagen sind an die für Ihren Wohnort in Spanien zuständige deutsche Vertretung zu senden. Die Büros der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln können keine Wohnortänderungen durchführen.