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Bundestagswahl 2025: Informationen für Deutsche im Ausland
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Hier finden Sie Informationen zur Wahl.
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Zur Wahlbekanntmachung gelangen Sie hier.
Im Ausland dauerhaft lebende Deutsche können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen hierzu sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. Dort werden auch häufige Fragen von Auslandsdeutschen zur Wahl beantwortet.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis musste vor dem 03. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Abholung der Wahlunterlagen
Sollten Sie Ihr Wahlamt gebeten habe,. die Wahlunterlagen über den amtlichen Kurier an die Auslandsvertretungen in Spanien zu versenden, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:
- Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen in Spanien übernehmen keine Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Sendungen im amtlichen Kurier ist nicht möglich.
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Eine rechtzeitige Zustellung kann nicht garantiert werden.
Die Abholung der Wahlunterlagen ist zu den nachfolgenden Zeiten möglich. Sie kann nur persönlich und unter Vorlage eines Ausweises erfolgen.
Botschaft Madrid |
Montag-Freitag 9:00-12:00 Uhr Montag -Donnerstag 14:00-16:00 Bitte erkundigen Sie sich ab 12.02. vorab telefonisch unter +34 915 57 9021, ob für Sie Wahlunterlagen eingegangen sind. |
Generalkonsulat Barcelona |
Montag-Freitag 08:30-12:00 Uhr Montag-Donnerstag 14:00-15:00 Uhr Bitte erkundigen Sie sich ab 12.02. vorab telefonisch unter +34 93 292 1000, ob für Sie Wahlunterlagen eingegangen sind. |
Konsulat Palma |
Montag, den 17.02.2025 / 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Dienstag, den 18.02.2025 / 08:30 – 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit für Fragen zum Eingang der Wahlunterlagen (ab 17.02.): +34 971 70 70 17 |
Konsulat Málaga |
Montag-Freitag 08:30-12:00 Uhr Montag-Donnerstag 14:00-16.00 Uhr Bitte erkundigen Sie sich ab 12.02. vorab telefonisch unter +34 952 366 277, ob für Sie Wahlunterlagen eingegangen sind. |
Rücksendung der Wahlunterlagen an das zuständige Wahlamt
Die Fristen sind bei vorgezogenen Wahlen besonders knapp bemessen. Der Versand der Wahlunterlagen durch die Gemeinden beginnt ab dem 4. Februar 2025.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten auf direktem Weg an das jeweils zuständige Wahlamt zurückgesandt werden.
Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Auswärtige Amt den amtlichen Kurierweg und setzt Sonderkuriere ein. Bei Benutzung des amtlichen Kurierwegs ist zu beachten, dass die Wahlunterlagen zunächst an die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin und erst von dort an das jeweilige Wahlamt versandt werden. Die Nutzung kommerzieller Expressdienste für den Direktversand an das zuständige Wahlamt dürfte daher in der Regel die schnellere Variante sein als der Umweg über die Auslandsvertretungen und die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin.
Alle Wahlunterlagen, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, bei der Kurierstelle des Auswärtigen Amts eingehen, können noch rechtzeitig innerhalb Deutschlands weitergeleitet werden.
Die Auslandsvertretungen in Spanien werden Sonderkuriere versenden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Fristen der einzelnen Auslandsvertretungen, innerhalb derer die Wahlunterlagen abgegeben werden müssen.
Bei später eingehenden Wahlbriefen kann das rechtzeitige Eintreffen beim zuständigen Wahlamt nicht sichergestellt werden.
Für Eintreffen in Kurierstelle des Auswärtigen Amtes bis Donnerstag, 20. Februar (rechtzeitige Weiterleitung an das zuständige Wahlamt) |
Zeiten, zu denen die Abgabe möglich ist |
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Botschaft Madrid | Dienstag, 18. Februar, 16 Uhr |
Montag-Freitag 9:00-12:00 Uhr Montag -Donnerstag 14:00-16:00 |
Generalkonsulat Barcelona | Dienstag, 18. Februar, 15 Uhr |
Montag-Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Montag-Donnerstag 14 – 15 Uhr |
Konsulat Málaga | Montag, 17. Februar, 16.00 Uhr |
Montag-Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr |
Konsulat Palma |
Dienstag, 18. Februar, 12 Uhr |
Montag-Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Montag-Donnerstag 13:30 – 16:00 Uhr |
Konsulat Las Palmas |
Dienstag, 18. Februar, 12 Uhr |
Montag-Freitag 09:00 – 12:00 Uhr |
Eine Übersendung an die Büros der Honorarkonsuln bzw. eine Abgabe dort ist nicht möglich.
Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen in Spanien übernehmen keine Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung der Sendungen im amtlichen Kurier ist nicht möglich.
Später eingehende Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nicht mit dem amtlichen Kurierweg transportiert werden.