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Leben und Arbeiten in Andorra

Andorra
Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis für deutsche Staatsangehörige in Andorra
Deutsche Staatsangehörige, die in Andorra leben oder arbeiten möchten, müssen bestimmte rechtliche Bestimmungen beachten, da Andorra kein Mitglied der Europäischen Union ist. Für genaue Informationen und aktuelle Regelungen empfiehlt es sich, die andorranischen Behörden oder Konsulate zu kontaktieren.
Aufenthalt in Andorra
Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten in Andorra benötigen deutsche Staatsangehörige keinen speziellen Aufenthaltstitel. Sie können mit ihrem gültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen und sich während dieser Zeit aufhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass der Aufenthalt auf drei Monate begrenzt ist.
Wenn Sie beabsichtigen, länger als drei Monate in Andorra zu bleiben, müssen Sie sich bei den andorranischen Behörden anmelden. Dies umfasst die Registrierung bei der Immigrationsbehörde (Direcció General de Migració). Sie müssen einen Aufenthaltstitel beantragen, um Ihre langfristige Aufenthaltsberechtigung in Andorra zu sichern. Andorra wendet ein Quotensystem für die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen an, das sich nach dem Beschäftigungssektor und der Staatsangehörigkeit richtet. Staatsangehörigen europäischer Länder werden diese vorrangig erteilt. Hier finden Sie eine Übersicht mit Informationen zu den verschiedenen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen.
Ab 2026 ist ein Sprachkurs in Katalanisch erforderlich (30 Stunden), um die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erneuern. Bei der ersten Verlängerung muss das Niveau A1, bei der zweiten Verlängerung das Niveau A2 nachgewiesen werden. Ab 2029 gilt diese Anforderung für alle vom Fürstentum Andorra ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen.
Arbeitserlaubnis in Andorra
Für die Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung benötigen deutsche Staatsangehörige in Andorra grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. Diese wird in der Regel durch den andorranischen Arbeitgeber beantragt. Die Arbeitserlaubnis ist oft an eine spezifische Arbeitsstelle gebunden, sodass der Aufenthaltstitel und die Arbeitsgenehmigung in der Regel nur für eine bestimmte Tätigkeit und einen bestimmten Arbeitgeber gelten.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, als Selbstständiger in Andorra tätig zu werden. In diesem Fall müssen Sie sich als Unternehmer registrieren und eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Für die andorranische Arbeitsvermittlung können Sie sich elektronisch registrieren. Sie bietet Unterstützung für die Jobsuche im Land.
Jugendmobilitätsabkommen/Working Holiday Programm
Das Jugendmobilitätsprogramm (auch: Working Holiday Programm) ermöglicht den Aufenthalt, das Studium und/oder die Arbeit in Andorra für einen Zeitraum von maximal einem Jahr, wie im bilateralen Abkommen festgelegt. Die antragstellende Person erhält eine besondere Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Einreise als Tourist für einen Zeitraum von maximal drei Monaten möglich.
Um einen Arbeitsplatz zu finden, muss der Bewerber nach Angeboten in Unternehmen mit Sitz in Andorra suchen. Wird er ausgewählt, muss der Arbeitgeber einen Vertrag aufsetzen und ihn der Einwanderungsbehörde vorlegen. Sobald die Beschäftigung beginnt, muss der Arbeitnehmer bei der andorranischen Sozialversicherung angemeldet werden. Im Rahmen des Programms ist es nicht möglich, als Selbständiger zu arbeiten oder ein Geschäft/Unternehmen zu gründen. Es wird empfohlen, die Arbeitssuche direkt über die teilnehmenden Unternehmen abzuwickeln.
Die Vorgaben zum Erlernen der katalanischen Sprache gelten nicht für Teilnehmer des Jugendmobilitätsprogramms. Bei einem Aufenthalt über die Programmlaufzeit hinaus muss erneut eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragt werden.
Studieren in Andorra
Andorra bietet an der Universität von Andorra (Universitat d'Andorra) Studiengänge in verschiedenen Bereichen an. Die Bewerbungsbedingungen variieren je nach Studienrichtung. Interessierte Personen sollten sich frühzeitig über die Zulassungsanforderungen und Fristen informieren. Weitere Informationen können auf der Webseite der Universität oder beim DAAD eingeholt werden.
Sozialversicherung
Deutsche Staatsangehörige, die in Andorra arbeiten, sind verpflichtet sich bei der andorranischen Sozialversicherungsbehörde (CASS - Caixa Andorrana de Seguretat Social) anzumelden und Beiträge zu zahlen.
Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Auslandsvertretungen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderung, kann keine Gewähr übernommen werden.