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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Führerscheine

09.07.2026 - FAQ

FAQ

Ja. Deutsche EU-Führerscheine (Scheckkartenformat) und graue oder rosafarbene Papierführerscheine werden in Spanien grundsätzlich anerkannt, solange sie gültig sind.

Auch wenn der Papierführerschein gilt, kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen, da:

  • Die spanische Polizei die alten deutschen Formate nicht immer kennt
  • Papierführerscheine nicht standardisiert sind, wie die EU-Kartenführerscheine und weil
  • Es keine einheitlichen Sicherheitsmerkmale gibt.

Deshalb ist es sehr empfehlenswert, den Papierführerschein vor Ablauf der Gültigkeit in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, da:

  • dieser international besser verständlich ist
  • es zu weniger Stress bei Kontrollen kommt und
  • es langfristig (bis spätestens 2033) sowieso Pflicht ist.

Wenn Sie nur vorübergehend in Spanien sind, ist kein Umtausch erforderlich. 

Bei dauerhaftem Wohnsitz in Spanien ist ein Umtausch in folgenden Fällen erforderlich:

  • nach Ablauf der Gültigkeit des deutschen Führerscheins
  • bei Führerscheinen, die unbefristet oder mehr als 15 Jahre gültig sind nach spätestens 2 Jahren Wohnsitz in Spanien.

Sie erhalten dann einen spanischen Führerschein. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der spanischen Verkehrsbehörde.

In der Regel sind bei einem Umtausch eines gültigen EU-Führerscheins keine neuen Theorie- oder Praxisprüfungen erforderlich. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der spanischen Verkehrsbehörde.

Nein. Deutsche Auslandsvertretungen in Spanien stellen keine Führerscheine aus und nehmen keine Verlängerungen oder Umtausche vor.

Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte deutsche EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Nach Ablauf muss das Dokument erneuert werden. 

Für davor ausgestellte Führerscheine gelten verschiedene Stichtage zum Umtausch. Wann Ihr Führerschein umgetauscht werden muss, erfahren Sie hier.

Der Umtausch erfolgt über die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnsitz in Deutschland. 

Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie einen Führerschein bei den spanischen Behörden beantragen, Sie erhalten dann einen neuen Führerschein.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der spanischen Verkehrsbehörde.

Eine freiwillige Registrierung (Eintragung) bei der spanischen Verkehrsbehörde ist jederzeit möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der spanischen Verkehrsbehörde.

Bei Wohnsitz in Spanien muss ein spanischer Führerschein beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der spanischen Verkehrsbehörde.

Wenn Sie noch Wohnsitz in Deutschland wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort. 

In beiden Fällen ist es eine polizeiliche Anzeige empfehlenswert. 

Für die Rückfahrt nach Deutschland reicht in der Regel die Vorlage eines polizeilichen Diebstahlprotokolls aus. Bei Rückkehr insbesondere von den kanarischen Inseln kontaktieren Sie bitte die zuständige Auslandsvertretung.

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