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Häufig gestellte Fragen zur Zulassung eines Fahrzeugs in Spanien
Informationen rund um die Zulassung eines Fahrzeuges in Spanien
FAQ
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und Ihr Fahrzeug dauerhaft dort nutzen möchten, muss es auf ein spanisches Kennzeichen umgemeldet werden. Für die Ummeldung gilt eine Frist von 30 Tagen ab Wohnsitznahme in Spanien. Ggf. 60 Tage, wenn Ihr Fahrzeug als Umzugsgut nach Spanien eingeführt wurde. Mehr Informationen finden Sie hier und hier.
Nicht unbedingt. Vor der Einfuhr sollte geprüft werden, ob das Fahrzeug in Spanien zulassungsfähig ist. Informationen erhalten Sie beim Hersteller oder Vertragshändler.
Eine technische Bescheinigung (Homologisierung), die für die Zulassung erforderlich sein kann.
Empfohlen wird die Abmeldung oder die Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens, da dieses nicht abgemeldet werden muss.
Nein, eine vorherige Abmeldung ist nicht zwingend erforderlich, da ein Datenaustausch innerhalb der EU erfolgt. Unserer Erfahrung nach, empfehlen wir es dennoch.
Die Kennzeichen und Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie der spanische Zulassungsbescheinigung senden Sie an die deutsche Zulassungsbehörde.
Nein
An die für Sie zuständige Jefatura de Tráfico.
Alternativ kann die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person oder ein kostenpflichtiges Dienstleistungsbüro „Gestoría“ erfolgen.
Ja, eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend notwendig. Informationen über beide Verfahrensweisen finden Sie hier.
Der Anmeldeprozess durch die DGT beträgt maximal 3 Monate. Wenn Sie in diesem Zeitraum keine Antwort erhalten, liegt dies daran, dass das Verfahren nicht durchgeführt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja, dafür gibt es sogenannte grüne Kennzeichen. Weitere Informationen über Preise und Beantragung finden Sie hier.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Original.
Ja, grundsätzlich Anmeldesteuer und kommunale Kfz-Steuer.
Ja, Sie können befreit werden, wenn Sie innerhalb von 2 Monaten nach Wohnsitznahme in Spanien den Nachweis erbringen, dass Sie zuvor für mindestens ein Jahr im Ausland wohnhaft waren und das Fahrzeug sich während dieser Zeit für mindestens sechs Monate in Ihrem Besitz befand. Weitere Informationen finden Sie hier.
Grundlage der gesetzlichen Befreiung: BOE Art. 66.1.n
Das Antragsformular für die Steuerbefreiung beim Finanzamt finden Sie hier.
Dafür benötigen Sie von einer der deutschen Auslandsvertretungen oder von einem der Büros der Honorarkonsuln eine gebührenpflichtige Wohnsitzbescheinigung.
Dafür übersenden Sie folgende Dokumente über das Kontaktformular an die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung in Spanien:
- Spanische Wohnsitzbescheinigung (Volante de Empadronamiento) aktuellen Datums
- Erweiterte Abmeldebescheinigung aus der mindestens ein Jahr Wohnsitz in Deutschland hervorgeht. Das heißt Einzugs- und Auszugsdaten müssen abgebildet werden.
- Ihr aktuelles Ausweisdokument
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie Rückmeldung und weitere Informationen zur persönlichen Vorsprache bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Ausnahme für den Amtsbezirk des Generalkonsulats Barcelona:
Buchen Sie online einen Termin in der Rubrik Führerschein- und KFZ-Angelegenheiten/ Rente und Krankenversicherung/ Bescheinigungen und bringen Sie zum Termin die oben genannten Dokumente mit.
Ausnahme für El Hiero und La Gomera:
Eine persönliche Vorsprache ist wegen der aufwendigen Anreise zur deutschen Vertretung in Las Palmas nicht erforderlich. Sie zahlen die Gebühr plus Versandkosten per Banküberweisung ein und erhalten das Dokument auf dem Postweg. Die Übersendung der Dokumente vorab über das Kontaktformular an das deutsche Konsulat in Las Palmas auf Gran Canaria und die Rückmeldung der Vertretung sind dennoch erforderlich.
Beschaffung der technischen Bescheinigung (Homologisierung), Erledigung der spanischen Hauptuntersuchung (ITV), Steuerzahlung beim Finanzamt (Agencia Tributaria) und Zulassung bei der Jefatura deTráfico.
Den spanischen Fahrzeugschein (Permiso de circulación).
Hier finden Sie alle Informationen über den Prozess, Dokumente, Steuern und Preise, sowie weitere Links