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Für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen

Strandkörbe an der Nordsee

Strandkörbe an der Nordsee, © picture alliance/dpa

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Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken.

Kurzaufenthalt

Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel, zu touristischen oder zu Besuchszwecken.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich 90 Tage am Stück in Deutschland aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.

Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf den Merkblättern zur Erwerbstätigkeit. EU-Bürger/Bürgerinnen sind hiervon ausgenommen.

Visumpflicht und autorización de regreso

Sie benötigen kein Visum für einen Kurzaufenthalt, wenn Sie: 

  • die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes besitzen und
  • über einen gültigen Aufenthaltstitel für Spanien verfügen (tarjeta de residencia)

Die Ein- oder Durchreise mit einer abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung und dem Nachweis des Antrags auf Verlängerung ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn Sie eine sog. „autorización de regreso“ erhalten haben.

Soweit Sie über eine „autorización de regreso“ der spanischen Behörden verfügen, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, bei der deutschen Botschaft in Madrid ein Visum zur Ein- oder Durchreise in/durch das Bundesgebiet zu beantragen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte mittels des Kontaktformulars  an die Botschaft.

Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt

Dass Sie von der Visumpflicht befreit sind, bedeutet nicht automatisch, dass Sie ein unbedingtes Recht auf Einreise haben und keine Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt in Deutschland erfüllen müssen.

Wenn Sie nicht EU-Bürger/EU-Bürgerin sind, müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen auch dann erfüllen, wenn Sie nicht der Visumpflicht für einen Kurzaufenthalt unterliegen:

  • Gültiger Reisepass, nicht älter als 10 Jahre
  • Gültige spanische Aufenthaltserlaubnis in Form von:
    - Tarjeta de residencia
    - Tarjeta de extranjeros/ estudiante
    - Tarjeta de regimen comunitario
    - Spanisches Visum Kategorie „D“
    - Schengenvisum Kategorie „C“, gültig für alle Schengener Staaten
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für Ihre Reise (z.B. aktuelle Kontoauszüge, Kredit- und/oder EC-Karten, Reiseschecks)
  • Nachweis Ihres Reisezwecks (z.B. Hotelreservierung, Einladung/Verpflichtungserklärung von Familien oder Freunden, Einladung von Geschäftspartnern)
  • Nachweis Ihrer Absicht, vor Ablauf von 90 Tagen wieder aus Deutschland auszureisen (z.B. Rückflugticket)
  • Nachweis einer (Reise-)Krankenversicherung, gültig für Ihren gesamten Aufenthalt (Mindestdeckung 30.000 €; gültig in allen Schengenstaaten). Die spanische Krankenversicherungskarte „tarjeta sanitaria europea“ ist ausreichend.
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