Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Krankenversicherung im Visumverfahren

Gesundheitskosten, Stethoskop und Euro Geldscheine

Krankenversicherung, Gesundheitskosten, © Colourbox.de

28.02.2023 - Artikel

Wann muss ich ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen?

Der Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist eine Regelerteilungsvoraussetzung für jedes Visum der Kategorie D (nationales Visums).

Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Gültigkeit des Visums erst ab dem Tag erfolgen kann, ab dem ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.

Bei Familiennachzug zu einem Deutschen muss für das Visum kein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Wir empfehlen dennoch den Abschluss einer Versicherung, da sie Behandlungskosten sonst selbst tragen müssen.

Welche Krankenversicherungen werden anerkannt?

Dieser Krankenversicherungsschutz muss die Leistungen umfassen, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1 – 3 SGB V Anspruch haben. Der Versicherungsvertrag muss unbefristet sein und darf keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters, der Aufgabe einer Tätigkeit, des Wechsels des Aufenthaltszwecks oder des Verlustes eines legalen Aufenthaltsstatus enthalten.

Eine Reisekrankenversicherung oder die Europäische Versicherungskarte eines anderen Mitgliedsstaates ist als Nachweis des ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nicht ausreichend.

Ich werde in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Brauche ich eine zusätzliche Versicherung?

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht nach Einreise ist Versicherungsschutz für die gesamte Dauer des Visums (in der Regel sechs Monate) nachzuweisen.

Im Falle des Familiennachzuges kann der Nachweis dadurch erbracht werden, dass die Krankenversicherung des Familienangehörigen, zu dem der Nachzug erfolgt, vorgelegt wird sowie ein Schreiben der Krankenversicherung, dass der Einreisende mit Einreise in die Familienversicherung aufgenommen wird.

Bei Studierenden muss entweder der Nachweis der Universität, dass eine Immatrikulation bereits erfolgt ist oder der Nachweis einer Krankenversicherung bis zur Immatrikulation erbracht werden. Der Nachweis eines gültigen Krankenversicherungsschutzes ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Für Studierende ab 30 Jahren gelten gesonderte Regelungen.

Informationen zu deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen sowie zum Wechsel in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung aus der spanischen Krankenversicherung finden Sie hier in in deutscher Sprache.

Was gilt für Studierende?

Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

nach oben