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Freiwilligendienst

Eine Krankenschwester und eine alte Frau in einem Rollstuhl

Pflegeberuf, © Colourbox.de

16.04.2024 - Artikel

Bei einem Freiwilligendienst stehen das Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb im Vordergrund.

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Die Erwerbstätigkeit kann jedoch erst aufgenommen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.

Für Staatsangehörige folgender Staaten muss vor Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragt werden, wenn die Einreise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Madrid beantragt werden.

Wer kann das Visum beantragen?

Für die Teilnahme an Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ, BFD und FÖJ) kann ein Visum erteilt werden. Für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Visum erteilt. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann zwischen sechs und 24 Monaten liegen, die Regel ist jedoch ein volles Jahr.

Ziele des Aufenthalts sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb.

Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Terminbuchungssystem. Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller persönlich vorsprechen muss.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es möglich, dass derzeit keine freien Termine zur Verfügung stehen. Neue Termine werden aber regelmäßig freigeschaltet. Weitere Termine werden außerdem aufgrund von Stornierungen wieder zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.


  • Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
  • aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass. Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • einfache Kopie Ihrer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Nachweis über die beantragte Verlängerung. Auch spanische D-Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten sind anerkannt. Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä.
  • Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland:
  • BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
  • FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

  • EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein.

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
    (In der Regel trägt die aufnehmende Organisation die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.)

  • Nur bei BFD/FSJ/FÖJ: Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können (sonst: Verweis an die Auslandsvertretung zur Antragstellung zum Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache).

  • Motivationsschreiben, darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden

  • selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

  • Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise (bei Nachzug zu einem Deutschen entfällt der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes). Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
  • Zustimmungserklärung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Informationen zu Gebühren

Wann bekomme ich das Visum?

Die Botschaft Madrid entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Für die Erteilung des Visums kann die Zustimmung weiterer Behörden in Deutschland erforderlich sein. Die Botschaft hat auf deren Bearbeitungsdauer keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung sechs bis acht Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zum Freiwilligenaufenthalt mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 12 Monaten aus. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums.

Vergessen Sie nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.


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