Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Praktikum

Praktikum

Praktikum, © dpa / picture-alliance

16.04.2024 - Artikel

Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Sie dienen entweder der Berufswahlvorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung.

Wer braucht ein Visum?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Praktikum eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt:

  • Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt wurden.
  • Praktika im Rahmen eines von der EU oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms (wie z.B. Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus). Bitte beachten Sie: es ist nicht ausreichend, wenn Ihr Studienaufenthalt von der EU gefördert wird, es muss sich um eine ausdrückliche Förderung des Praktikumsprogrammes handeln.
  • Praktika im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit. Das Einvernehmen muss vor Einreise durch Ihren Praktikumsbetrieb eingeholt werden.
  • Regierungspraktika, die aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der EU oder internationaler zwischenstaatlicher Organisationen finanziert werden.
  • Fachpraktika während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule, das nach dem vierten Semester studienfachbezogen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wird. . Das Einvernehmen muss vor Einreise durch Ihren Praktikumsbetrieb eingeholt werden.

Erfüllt Ihr Praktikum die oben genannten Bedingungen UND dauert es nicht länger als 90 Tage, benötigen Sie kein Visum. Sie können mit Ihrer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und das Praktikum absolvieren. Die spanische Aufenthaltserlaubnis muss für die gesamte Dauer des Praktikums gültig sein.

Erfüllt Ihr Praktikum die genannten Bedingungen nicht, benötigen Sie ein Visum.

Dies gilt nicht für EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Das Praktikum kann jedoch erst begonnen werden, , wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.

Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Terminbuchungssystem. Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller persönlich vorsprechen muss.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es möglich, dass derzeit keine freien Termine zur Verfügung stehen. Neue Termine werden aber regelmäßig freigeschaltet. Weitere Termine werden außerdem aufgrund von Stornierungen wieder zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor. Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.


  • Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
  • aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass Hinweis: Der Pass muss mindestens 9 Monate ab Einreise gültig sein, mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • einfache Kopie Ihrer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Nachweis über die beantragte Verlängerung. Auch spanische D-Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten sind anerkannt. Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä.
  • Praktikumsvertrag (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung), von beiden Parteien unterschrieben, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind :

    1) genaue Bezeichnung der Vertragsparteien

    2) monatliche Entlohnung (Geld- und Sachleistungen)

    3) Dauer des Arbeitsverhältnisses

    4) Tätigkeitsbeschreibung sowie Rechten und Pflichten des Praktikanten

  • sofern zutreffend: Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit

  • Soweit es sich um ein Praktikum im Rahmen des Studiums handelt: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie Nachweis, dass das Praktikum Pflichtbestandteil des Studiums ist (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung),

  • andernfalls: Nachweis über den derzeitigen Aufenthaltszweck in Spanien (Arbeitsvertrag etc.)

  • Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise (bei Nachzug zu einem Deutschen entfällt der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes). Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
  • Zustimmungserklärung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Informationen zu Gebühren

Wann bekomme ich das Visum?

Die Botschaft Madrid entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Für die Erteilung des Visums kann die Zustimmung weiterer Behörden in Deutschland erforderlich sein. Die Botschaft hat auf deren Bearbeitungsdauer keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung vier bis acht Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.



nach oben