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Sprachkurs in Deutschland

Tafel mit Schriftzug Learn German bei einer Tasse Kaffee

Deutsch lernen, © Colourbox.de

03.06.2024 - Artikel

Sie können ein Visum beantragen, um einen Sprachkurs in Deutschland zu belegen.

Wer braucht ein Visum?

Für Aufenthalte über drei Monate sind ausländische Staatsangehörige grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen.

Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Madrid beantragt werden.

Was ist ein Visum zum Sprachkurs?

Wenn Sie im Anschluss an den Sprachkurs eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen wollen, so lesen Sie Bitte die Informationen zum Visum für ein Studium oder zur Ausbildung. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Sprachkurse ohne anschließende Ausbildung oder Studium.

Sprachkurse im Sinne des § 16f Abs. 1 AufenthG sind ausschließlich Intensivsprachkurse. Es muss in der Regel ein täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche stattfinden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vornherein zeitlich begrenzt sein.

Deutschkenntnisse sind im Vorfeld nicht zwingend erforderlich. Die Frage, ob Sie sich im Rahmen der in Spanien bestehenden Möglichkeiten zumindest um die Aneignung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache bemüht haben, kann jedoch bei der Prüfung der Plausibilität des angegebenen Aufenthaltszwecks eine Rolle spielen.

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Sprachkurses ist nicht erlaubt.

Wie erhalte ich einen Termin zur Antragstellung?

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser elektronisches Terminbuchungssystem. Bitte beachten Sie, dass jeder Antragsteller persönlich vorsprechen muss.

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es möglich, dass derzeit keine freien Termine zur Verfügung stehen. Neue Termine werden aber regelmäßig freigeschaltet. Weitere Termine werden außerdem aufgrund von Stornierungen wieder zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor. Unterlagen, die nicht in deutscher, spanischer oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Die Originale werden Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags zurückgegeben.


  • Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig in englischer oder deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben. Bitte nutzen Sie dazu unser digitales Antragsformular.
  • aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass. Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
  • einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • einfache Kopie Ihrer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis, falls abgelaufen mit Nachweis über die beantragte Verlängerung. Auch spanische D-Visa mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten sind anerkannt. Hinweis: Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä.
  • Einladung der Sprachschule mit folgenden Angaben: Kursort, Kursdauer und Niveau zu Beginn und zum Ende des Kurses sowie der Anzahl der Wochenstunden mit Bestätigung der bezahlten Kursgebühren für den kompletten Aufenthalt. Achtung: Ein Integrationskurs ist kein Sprachkurs im Sinne des Aufenthaltsrechts.

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von 1.027,- Euro pro Monat für die gesamte Dauer des geplanten Sprachkurses (z.B. sind bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von 6 Monaten 6.162,- Euro, bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von 9 Monaten 9.243,- Euro nachzuweisen). Es wird der Abschluss eines Sperrkontos empfohlen. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Sprachkurs und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden. Sofern Sie dieses nicht auf Deutsch verfassen, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeiten. Sofern Sie diesen nicht auf Deutsch verfassen, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  • Nachweis zu Ihrer beruflichen/schulischen Qualifikation z.B. Studienbescheinigung, Universitätsabschluss, Abitur. Wenn Sie bereits Deutschkenntnisse erworben haben, legen Sie hierzu bitte entsprechende Nachweise vor (z.B. Sprachzertifikat).

  • Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise

  • Zustimmungserklärung

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren und Auslagen

Informationen zu Gebühren

Wann bekomme ich das Visum?

Die Botschaft Madrid entscheidet über Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich. Die Botschaft hat auf deren Bearbeitungsdauer keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungsdauer ab dem Tag der Antragstellung zwei bis vier Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.

Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Wie lange ist das Visum gültig?

Bei positiver Entscheidung wird ein Visum zur Einreise nach Deutschland in der Regel mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier.

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