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Drittstaatsangehörige mit einer spanischen Aufenthaltserlaubnis gem. „residencia larga duración UE“

28.02.2023 - Artikel

Inhaber einer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis mit dem Zusatz „RE larga DU UE“ können ohne Visum nach Deutschland einreisen und den Aufenthaltstitel direkt bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Inhaber einer spanischen Aufenthaltserlaubnis gem. „residencia larga duración“ (ohne weiteren Zusatz wie oben) gilt. In diesem Fall muss ein Visum vor Einreise nach Deutschland beantragt werden.


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