Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokumentes / Verlustanzeigen

Ausweisverlust

Ausweisverlust © colourbox

29.09.2026 - Artikel

Sie sind als Tourist in Spanien und haben Ihr Ausweisdokument verloren oder Sie sind bestohlen worden?

Allgemeine Hinweise

Nachfolgend finden Sie Informationen bei Verlust von deutschen Ausweisdokumenten in Spanien.

Wenn Sie in Spanien wohnhaft sind und Ihre Ausweisdokumente gestohlen oder verloren wurden, beantragen Sie bitte im Rahmen des regulären Verfahrens nach Buchung eines Termins ein neues Ausweisdokument.

Wenn Sie nicht in Spanien leben, beachten Sie folgende Schritte:

Schritt 1: Kontakt mit Fluglinie

Gemäß geltenden spanischen Luftsicherheitsbestimmungen ist grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig.

Nach einem Ausweisverlust akzeptieren erfahrungsgemäß einige Fluggesellschaften ersatzweise die Vorlage einer polizeilichen Passverlustanzeige in Verbindung mit einem Foto oder einer Kopie des verlorenen Ausweisdokumentes als Identitätsnachweis für die Rückreise nach Deutschland.

Bitte nehmen Sie daher direkt mit Ihrer Fluggesellschaft (ggfs. auch über Ihren Reiseveranstalter) Kontakt auf. Dabei empfiehlt es sich, direkt das Büro am Flughafen zu kontaktieren, von dem Sie zurück nach Deutschland fliegen wollen.

Ob Sie mit der Verlustanzeige und einer Kopie des Ausweisdokumentes reisen können, entscheidet ausschließlich die Fluglinie.

Schritt 2: Verlustanzeige

Beim Verlust von Ausweisdokumenten, Bankkarten und/oder Geld empfehlen wir, eine polizeiliche Verlustanzeige aufzugeben.

Die Anzeige kann bei den meisten spanischen Polizeidienststellen aufgeben werden. Zudem kann die Anzeige auch online erstattet werden, dies ist auch in deutscher Sprache möglich. Die online gestellte Anzeige muss binnen 72 Stunden bei einer beliebigen Polizeistation persönlich bestätigt und unterzeichnet werden.

Ebenso sollten Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sperren lassen:

Zentrale Rufnummer: +49 116 116

Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Sollten Sie den Verlust bzw. Diebstahl Ihres Ausweisdokuments wenige Stunden vor Rückreise nach Deutschland feststellen und die Fluggesellschaft verlangt ein gültiges Ausweisdokument, so kontaktieren Sie umgehend die für Sie zuständige Auslandsvertretung. Diese kann die Sperrung des Ausweises auch vornehmen.

Schritt 3: Kontaktaufnahme mit der Auslandsvertretung

Falls der Fluggesellschaft die Verlustanzeige und die Kopie des Ausweisdokumentes nicht ausreicht, kann ein Reiseausweis als Passersatz (RAP) zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden.

Ein RAP kann nur während der regulären Arbeitszeiten ausgestellt werden. Bei Passverlust am Wochenende oder am Feiertag ist die Ausstellung eines Reiseausweises daher frühestens am darauffolgenden Werktag möglich. Die Ausstellung dauert in der Regel zwischen wenigen Stunden bis zu 1-2 Arbeitstage, da die Passbehörde am Wohnort beteiligt werden muss.

Der RAP hat eine Gültigkeit von maximal einem Monat und berechtigt auch zur Durchreise anderer Länder (Transit, außer Großbritannien), nicht aber zur Einreise in Drittstaaten.

Die nächste deutsche Vertretung finden Sie im Konsulatfinder. Auch die meisten Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln außer Andorra und Costa Calma (für Fuerteventura und Lanzarote) können Reiseausweise ausstellen.

Um die Bearbeitung eines Ersatzausweises zu beschleunigen, sollten Sie der zuständigen Vertretung vor Antragstellung über das Kontaktformular folgende Informationen mitteilen, bevor Sie bei der Vertretung persönlich vorsprechen:

  • Name, Geburtsdatum und -ort und vollständige Heimatadresse
  • Ausstellungsort und, sofern bekannt, weitere Angaben des verlorenen Dokuments
  • telefonische Erreichbarkeit, ggfs. Kontaktperson
  • aktueller Aufenthaltsort in Spanien
  • Datum, Uhrzeit und Ort der geplanten Rückreise

Dies sollte umgehend nach Bekanntwerden des Verlustes auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erfolgen.

Schritt 4: Termin in der Auslandsvertretung

Sie erhalten von der Auslandsvertretung nach der Kontaktaufnahme (s. Schritt 3) eine Mitteilung, wann Sie persönlich zur Beantragung des Reiseausweises vorsprechen können.

Zur Beantragung des Reiseausweises benötigen Sie folgende Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (s. Downloads unten, Sie erhalten das Antragsformular selbstverständlich auch in der Auslandsvertretung)
  • 2 Passfotos (In Madrid, Palma, Barcelona (jeweils € 6) und Málaga (€ 7) sind Fotoautomaten vorhanden, in denen für Erwachsene und größere Kinder Fotos gemacht werden können. Für Babys und Kleinkinder sollten die Fotos mitgebracht werden.)
  • Falls vorhanden: Polizeiliche Verlustanzeige
  • sofern vorhanden: Identitätsnachweis (z.B. Führerschein) mit Lichtbild oder Kopie des verlorenen deutschen Ausweisdokuments; falls ein Nachweis nicht vorhanden ist, muss die Identität der Person unter Einschaltung deutscher Behörden festgestellt werden
  • Gebühren: 57,00 €

Kosten

Gebühren und Auslagen müssen am Termin selbst in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt werden. Die Kreditkarte muss physisch vorliegen und die Kreditkartennummer sowie den Namen des Inhabers aufweisen. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich. Bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln kann in der Regel nur bar bezahlt werden. Das Büro der Honorarkonsulin in Alicante akzeptiert Kreditkartenzahlung.

Besonderheiten bei Minderjährigen

Der Ausstellung eines Reiseausweises für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigte zustimmen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (weitere Informationen unter: Pässe für Minderjährige).

Eltern/ gesetzliche Vertreter von allein reisenden Minderjährigen können ihre Zustimmung (Formular siehe Downloads unten) für den Reiseausweis im Bürgeramt ihrer deutschen Heimatgemeinde/Auslandsvertretung erklären und diese bitten, diese unmittelbar per E-Mail/ Fax an die zuständige Auslandsvertretung zu übersenden.

Weitere Informationen und lokale Kontaktdaten

Hinweise des Generalkonsulates Barcelona (Polizeidienststellen)

Hinweise des Generalkonsulates Barcelona (Fluggesellschaften)

Hinweise der Botschaft Madrid (Bargeldbeschaffung und Polizei)

Hinweise des Konsulates Málaga (Polizeidienststellen, Bargeldbeschaffung, Fluggesellschaften)

Hinweise zu Fundsachen

Formulare zum Download

nach oben