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Namenserklärung für Erwachsene vor Erstausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes

09.04.2024 - Artikel

Sie wollen als Erwachsener zum ersten Mal ein deutsches Ausweisdokument beantragen und müssen daher vorher Ihren Namen für den deutschen Rechtsbereich festlegen?

Vor der Erstausstellung eines deutschen Ausweisdokumentes muss - unabhängig davon, ob es sich um ein neugeborenes Kind oder einen Erwachsenen handelt - der Nachname für den deutschen Rechtsbereich feststehen.

Sofern die Geburt nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde, kann auch für Erwachsene eine Namenserklärung notwendig sein. Dies kann unter bestimmten weiteren Voraussetzungen z.B. dann der Fall sein, wenn die Eltern im Zeitpunkt der Geburt keinen Ehenamen nach deutschem Recht führten und nach Geburt des Kindes nie eine Namenserklärung für ihr Kind abgegeben haben.

Nehmen Sie vor Beantragung eines ersten Ausweisdokumentes für die Beratung Kontakt zu der für Ihren spanischen Wohnort zuständigen Auslandsvertretung auf.


Gewählt werden kann

  • der Nachname der Mutter
  • der Nachname des Vaters
  • ggf. der Nachname, der in ein europäisches Personenstandsdokument eingetragen wurde (in Spanien z.B. der Doppelname zusammengesetzt aus dem ersten Nachnamen des Vaters und der Mutter)

Die Namenserklärung muss ggü. dem deutschen Standesamt abgegeben werden. Zuständig ist das Standesamt am letzten Wohnsitz in Deutschland. Sofern Sie nie in Deutschland gelebt haben das Standesamt I in Berlin.

Die Unterlagen und die Erklärung können in der für Ihren Wohnort in Spanien zuständigen Auslandsvertretung abgegeben werden. Die Auslandsvertretung beglaubigt Ihre Unterschrift auf der Namenserklärung und übersendet diese samt Unterlagen an das zuständige Standesamt. Die Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie beim zuständigen Standesamt eingegangen ist.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • ausführliche spanische Geburtsurkunde (certificado literal)
  • internationale spanische Geburtsurkunde (certificado plurilingüe)
  • Heiratsurkunde der Eltern (sofern diese verheiratet sind/waren)
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen der Mutter (falls bereits verheiratet gewesen)
  • Geburtsurkunden der Eltern (certificado plurilingüe)
  • aktuelles Ausweisdokument
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes in Deutschland (falls zutreffend und vorhanden)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis des Antragstellers/der Antragstellerin oder seiner/ihrer Eltern, deutscher Reisepass des deutschen Elternteils, falls vorhanden: deutscher Reisepass des deutschen Elternteils, der zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers/der Antragstellerin gültig war.)

Das deutsche Standesamt kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.

Dokumente müssen im Original oder beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente, die nicht in internationaler Form (versión plurilingüe) vorliegen, sollten mit Haager Apostille/ Legalisation und vereidigter Übersetzung vorgelegt werden (z.B. Urkunden aus Lateinamerika).

Weitere Informationen zu Urkunden/Beschaffung von Urkunden

Die Auslandsvertretung erhebt folgende Gebühren:

Beglaubigung der Unterschrift für die Namenserklärung

80 €

Beglaubigung von Fotokopien zur Übersendung an das deutsche Standesamt anstelle der Originale

28 € - 32 €


Gebühren und Auslagen müssen bei Vorsprache in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt werden. Die Kreditkarte muss physisch vorliegen und die Kreditkartennummer sowie den Namen des Inhabers aufweisen. Eine Bezahlung mit dem Smartphone oder der Smartwatch ist NICHT möglich. Bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln kann in der Regel nur bar bezahlt werden. Das Büro der Honorarkonsulin in Alicante akzeptiert Kreditkartenzahlung.


Die Gebühren des jeweiligen Standesamts für die Ausstellung einer Namensbescheinigung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und müssen direkt beim zuständigen Standesamt erfragt werden. Diese Gebühren werden nach Aufforderung durch das zuständige Standesamt direkt an das Standesamt überwiesen und nicht in der Auslandsvertretung beglichen.

Für die Aufnahme einer Namenserklärung muss online ein Termin in der für den spanischen Wohnort des Antragstellers zuständigen Auslandsvertretung gebucht werden. Auch die Büros der Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen in Spanien können Namenerklärungen entgegennehmen.

Namenserklärung - Erwachsene - Bitte bringen Sie das Formular ausgefüllt zu Ihrem Termin mit.


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