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Festnahmen
Gefängniszelle, © www.colourbox.com
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in Spanien festgenommen wurde, wird die zuständige deutsche Auslandsvertretung über die Festnahme unterrichtet, sofern der/die Festgenommene dies wünscht. Die Auslandsvertretung lässt dem/der Betroffenen dann umgehend Informationsmaterial zum spanischen Rechtssystem sowie eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte im jeweiligen Amtsbezirk zukommen.
Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte
Der/die Festgenommene hat die Möglichkeit, von der Haftanstalt aus Kontakt zur zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin veranlasst die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Angehörigen über die Festnahme in Spanien.
Wir bitten die Angehörigen um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen ohne das Einverständnis der festgenommenen Person keine Auskünfte geben dürfen.
Informationen zur konsularischen Betreuung