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Krankheit oder Unfall

Autounfall

Unfall, © www.colourbox.com

19.04.2024 - Artikel

Spanien und Deutschland sind Mitgliedstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens. Die medizinische Notversorgung in Spanien ist für deutsche Staatsangehörige gewährleistet.

In jedwedem akuten Notfall erreichen Sie die spanische Notrufzentrale unter der Notrufnummer 112.

Hinsichtlich der Kosten der Behandlung legen gesetzlich Versicherte ihre europäische Versicherungskarte vor. Die Abrechnung erfolgt intern zwischen Krankenversicherung und Klinik. Privatversicherte strecken die Kosten zunächst vor und rechnen nachträglich mit ihrer Versicherung in Deutschland ab.

Wir empfehlen Ihnen, unbedingt vor der Reise Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll.

Anbieter wie etwa der ADAC oder die Deutsche Luftrettung unterstützen ihre Mitglieder entsprechend des jeweiligen Versicherungsschutzes bei verschiedenen Punkten wie etwa dem Krankenrücktransport, der Hotelunterbringung oder Mietwagenbeschaffung.

Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen helfen:

· Ihre Angehörigen zu informieren

· schnelle Überweisungswege aufzuzeigen (Informationen zur Bargeldbeschaffung)

Ferner gelangen Sie hier zu den Ärztelisten der deutschen Vertretungen in Spanien.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen keine offenen Krankenhaus- oder Arztrechnungen begleichen und keine Einweisungen für dritte Personen vornehmen können.


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