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Papier-Antrag: In wenigen Schritten zum Visum

28.11.2024 - Artikel

Antrag vorbereiten

Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Sie Ihren Antrag zum Termin vollständig einreichen.

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Au-Pair

Arbeitsaufnahme

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Forschung

Freiberufler/Selbständige

Freiwilligendienst

Praktikum

Sprachkurs

vander Elst

Working Holiday Visa/Youth Mobility Visa

Termin vereinbaren

Für die Beantragung eines Working Holiday Visa/Youth Mobility Visa können Sie hier einen Termin vereinbaren.

Für alle anderen Visakategorien, für die der Online-Antrag noch nicht zur Verfügung steht, schicken Sie bitte Ihre Antragsunterlagen vorab an visa(at)madri.diplo.de. Die Botschaft prüft die Unterlagen und teilt Ihnen dann eine Möglichkeit der Terminvereinbarung mit.

Antragstellung

Zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Dort werden wir die von Ihnen zusammengestellten Antragsunterlagen und die Antragsgebühr annehmen, Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt stellen und biometrische Daten (Foto, Fingerabdrücke) erfassen. Außerdem besprechen wir mit Ihnen die Besonderheiten Ihres Einzelfalls.

Entscheidung über Ihren Antrag

Die Botschaft prüft und entscheidet Ihren Antrag.

Hierbei werden die rechtlichen Voraussetzungen anhand der vorliegenden Antragsunterlagen stets im Einzelfall geprüft. Für diese Prüfung ist abhängig vom Aufenthaltszweck eine Bearbeitungsdauer von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Monaten möglich. Je nach den gesetzlichen Vorgaben werden weitere Behörden beteiligt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Unterlagen intensiver geprüft oder weitere Recherchen zum Antragsteller oder dem tatsächlichen Aufenthaltszweck erforderlich sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der ersten vier bis zehn Wochen Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert.

Für Rückfragen gilt: Aus Datenschutzgründen sind detaillierte Auskünfte nur gegenüber dem Antragsteller, dessen gesetzlichem Vertreter oder schriftlich Bevollmächtigten möglich. Sonstige Anfragen Dritter, auch von Ehegatten oder Familienangehörigen können leider nicht beantwortet werden.

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit weiteren Informationen.

Abholung des Visums

Wenn Ihr Antrag positiv entschieden wurde, finden Sie hier alle Informationen zur Abholung.

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