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Ich möchte mich über 90 Tage in Deutschland aufhalten. Brauche ich ein Visum?
Fachkräfte Visa © GKSP/Canva.com
Informationen zu Aufenthalten über 90 Tage
- EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz
- Trifft folgende Besonderheit auf Sie zu?
- Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
- Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino
- alle anderen Staatsangehörigkeiten
- Weitere Informationen
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Anhand der nachfolgenden Kriterien können Sie prüfen, ob Sie in Visum benötigen:
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EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz
benötigen kein Visum
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Trifft folgende Besonderheit auf Sie zu?
Inhaber eines Aufenthaltstitels „Larga duración UE“
Forscher im Rahmen der Mobilität
Studierende im Rahmen der Mobilität
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Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
können einen Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Die Erwerbstätigkeit kann jedoch erst aufgenommen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.
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Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino
müssen vor Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen, wenn die Einreise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt.
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alle anderen Staatsangehörigkeiten
Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Madrid beantragt werden.
Weitere Informationen
Informationen rund um die Antragstellung
Wie beantrage ich ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage?