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Ich möchte mich über 90 Tage in Deutschland aufhalten. Brauche ich ein Visum?

Fachkräfte Visa

Fachkräfte Visa © GKSP/Canva.com

22.10.2026 - Artikel

Informationen zu Aufenthalten über 90 Tage

Anhand der nachfolgenden Kriterien können Sie prüfen, ob Sie in Visum benötigen:

  • EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz

benötigen kein Visum

  • Trifft folgende Besonderheit auf Sie zu?

Inhaber eines Aufenthaltstitels „Larga duración UE“

Inhaber eines Aufenthaltstitel „Inhaber einer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis gem. “régimen comunitario – familiar ciudadano de la Unión„

Forscher im Rahmen der Mobilität

Studierende im Rahmen der Mobilität

  • Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland

können einen Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Die Erwerbstätigkeit kann jedoch erst aufgenommen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.

  • Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino

müssen vor Einreise ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen, wenn die Einreise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt.

  • alle anderen Staatsangehörigkeiten

Für alle anderen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt der Grundsatz: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss vor der Einreise bei der Botschaft Madrid beantragt werden.

Weitere Informationen

Informationen rund um die Antragstellung

Wie beantrage ich ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage?

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