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Ich möchte mich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten

Visa und Einreise © GKSP/Canva.com
Informationen zu Kurzaufenthalten
- Was ist ein Kurzzeitaufenthalt?
- Wer kann ohne Visum einreisen?
- Kann ich mit abgelaufener spanischer Aufenthaltserlaubnis und/oder ,,autorización de regreso„ nach Deutschland reisen?
- Kann ich ein Schengen-Visum bei der Botschaft beantragen?
- Kann ich arbeiten?
- Praktikum bis 90 Tage
- Voraussetzungen für einen Kurzzeitaufenthalt
Was ist ein Kurzzeitaufenthalt?
Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich 90 Tage am Stück in Deutschland aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. EU-Bürger/Bürgerinnen sind hiervon ausgenommen.
Wer kann ohne Visum einreisen?
Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen in Spanien lebende Nicht-EU-Staatsangehörige kein Visum. Ihr gültiges Identitätsdokument (Nationalpass) und ein gültiger spanischer Aufenthatstitel ist ausreichend.
In Spanien lebende EU-Staatsangehörige benötigen für die Reise nach Deutschland ein gültiges Identitätsdokument ihres Heimatstaats.
Zudem sind Angehöriger einiger anderer Staaten nicht visapflichtig. Eine Übersicht finden Sie hier.
Kann ich mit abgelaufener spanischer Aufenthaltserlaubnis und/oder ,,autorización de regreso„ nach Deutschland reisen?
Nein. Nur mit einer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen.
Es ist nicht möglich, mit einer abgelaufenen spanischen Aufenthaltserlaubnis und der beantragten Verlängerung und/ oder einer ,,autorización de regreso“ einzureisen.
In dem Fall sollten Sie sich an die zuständige spanische Behörde wenden und sich um Ihre spanische Aufenthaltsgenehmigung bemühen. Nur mit einer gültigen spanischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen.
Kann ich ein Schengen-Visum bei der Botschaft beantragen?
Grundsätzlich bearbeitet die Botschaft keine Anträge für Schengen-Visa.
Kann ich arbeiten?
Bei einem Kurzzeitaufenthalt dürfen Sie ohne Visum grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen kann es z.B. für Praktika oder künstlerische Auftritte geben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Praktikum bis 90 Tage
Sie können für ein Praktikum ohne Visum nach Deutschland reisen, wenn:
- Ihr Reisepass und die spanische Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sind,
- Ihr Aufenthalt in Deutschland 90 Tage nicht überschreiten wird,
- Ihr Praktikum ein zwingender Bestandteil des Studiums ist und
- die vorherige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt oder Ihr Praktikum mit einem Erasmus-Stipendium der Europäischen Union gefördert wird.
In allen anderen Fällen benötigen Sie ein Visum.
Voraussetzungen für einen Kurzzeitaufenthalt
Dass Sie von der Visumpflicht befreit sind, bedeutet nicht automatisch, dass Sie ein unbedingtes Recht auf Einreise haben und keine Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt in Deutschland erfüllen müssen.
Wenn Sie nicht EU-Bürger/EU-Bürgerin sind, müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen auch dann erfüllen, wenn Sie nicht der Visumpflicht für einen Kurzaufenthalt unterliegen:
- Gültiger Reisepass, nicht älter als 10 Jahre
- Gültige spanische Aufenthaltserlaubnis in Form von:
- Tarjeta de residencia
- Tarjeta de extranjeros/ estudiante
- Tarjeta de regimen comunitario
- Spanisches Visum Kategorie „D“
- Schengenvisum Kategorie „C“, gültig für alle Schengener Staaten - Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für Ihre Reise (z.B. aktuelle Kontoauszüge, Kredit- und/oder EC-Karten, Reiseschecks)
- Nachweis Ihres Reisezwecks (z.B. Hotelreservierung, Einladung/Verpflichtungserklärung von Familien oder Freunden, Einladung von Geschäftspartnern)
- Nachweis Ihrer Absicht, vor Ablauf von 90 Tagen wieder aus Deutschland auszureisen (z.B. Rückflugticket)
- Nachweis einer (Reise-)Krankenversicherung, gültig für Ihren gesamten Aufenthalt (Mindestdeckung 30.000 €; gültig in allen Schengenstaaten). Die spanische Krankenversicherungskarte „tarjeta sanitaria europea“ ist ausreichend.