Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Kann ich mein Visum bei der Deutschen Botschaft in Madrid beantragen?
Schengen © GKSP/Canva.com
Wann ist die Botschaft Madrid für meinen Antrag zuständig?
Sie können ein Visum bei der Deutschen Botschaft in Madrid beantragen, wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien oder Andorra befindet. Dies gilt unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Der gewöhnliche Aufenthalt befindet sich dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, also leben, arbeiten oder studieren. In der Regel geht man nach ca. 6 Monaten von einem gewöhnlichen Aufenthalt am Wohnort aus.
Ein spanischer Aufenthaltstitel oder auch die Anmeldung belegen nicht immer zweifelsfrei den gewöhnlichen Aufenthalt. Deshalb können zusätzliche Unterlagen wie die Kontoauszüge der letzten 6 Monate, die Vida Laboral oder auch der Mietvertag, Strom-, Gas- oder Wasserrechnungen angefordert werden.
Ein spanischer Aufenthaltstitel ist für die Beantragung eines Visums nicht zwingend erforderlich. Der gewöhnliche Aufenthalt muss dann mit den o.g. Unterlagen belegt werden.
Weitere Informationen
Informationen rund um die Antragstellung
Wie beantrage ich ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage?