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Beschaffung deutscher Urkunden
Die deutschen Vertretungen in Spanien können keine Personenstandsurkunden ausstellen oder beschaffen.
Deutsche Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden können nur direkt beim deutschen Standesamt des Geburtsorts/Heiratsorts/ Sterbeorts beantragt werden. Hat die Geburt/die Hochzeit/ der Sterbefall im Ausland stattgefunden, kann eine deutsche Urkunde nur beantragt werden, sofern eine Nachbeurkundung im deutschen Register erfolgt ist. In diesem Fall ist für die Ausstellung der Urkunde das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung durchgeführt hat z.B. das Standesamt I in Berlin.
Zur Vorlage in Spanien empfehlen die deutschen Vertretungen internationale Urkunden zu bestellen, da diese ohne Übersetzung und Apostille im Regelfall von spanischen Stellen anerkannt werden.
Die Kontaktdaten des jeweiligen Standesamtes können Sie online finden, indem Sie z.B. die Suchbegriffe „Standesamt“ und den „Ort“ eingeben.
Die Ausstellung einer deutschen Personenstandsurkunde ist gebührenpflichtig. Bei einer Bestellung der Urkunden über das Internet sollten Sie darauf achten, die Urkunde direkt über die offiziellen Seite des jeweiligen Standesamtes zu bestellen. Es gibt Internet- Anbieter, die für eine Beschaffung von deutschen Urkunden zusätzliche Servicegebühren erheben, ohne dass dies das Bestellverfahren beschleunigt.