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Informationen für Opfer von sexueller Nötigung und Gewalt

Person, verschwommen hinter einer Glasscheibe

Informationen für Opfer von sexueller Nötigung und Gewalt, © dpa

27.08.2024 - Artikel

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind traumatisch und können sowohl körperliche als auch seelische Folgen haben.
Wenn Sie Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Erste Schritte

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind traumatisch und können sowohl körperliche als auch seelische Folgen haben.
Wenn Sie Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte denken Sie daran: Opfer eines sexuellen Übergriffs sind niemals mitschuldig oder schuld!
Nehmen Sie mit einer der folgenden Rufnummern Kontakt auf:

*Diese Telefonnummer ist nur über das span. Telefonnetz erreichbar.

**Wenn Sie mit einer/m deutschsprachigen Mitarbeiter/in reden möchten, sagen Sie bitte „ALEMAN“, nachdem Ihr Anruf durch eine Person der Zentrale entgegengenommen worden ist.

Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt. Wir sind urteilsfrei und können Ihnen Informationen über die örtlichen polizeilichen und medizinischen Verfahren geben.

An erster Stelle steht Ihre Gesundheit. Bitte beachten Sie, dass eine Polizeianzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden kann, eine Untersuchung von Gynäkologen/Urologen sollte jedoch zeitnah vorgenommen werden. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht duschen und Ihre Kleidung nicht waschen.

Den spanischen Allgemeinen Leitfaden über die Rechte der Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind können Sie auch in deutscher Sprache hier herunterladen

Wichtige Adressen in Spanien nach Region

Zurück in Deutschland

Anzeige bei der Polizei in Deutschland:

Die deutsche Polizei leitet die von Ihnen übermittelten Informationen an das Land weiter, in dem die Straftat begangen wurde. Es liegt jedoch im Ermessen der ausländischen Polizeibehörden, ob sie eine Straftat in ihrem Zuständigkeitsbereich untersuchen und es kann sein, dass sie keine Maßnahmen zur Strafverfolgung ergreifen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung in deutschen Kliniken. Auch wenn Sie nicht sofort Anzeige erstatten, können Sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und die Spuren sichern lassen. Gleichzeitig erhalten Sie medizinische Versorgung und Informationen für psychologische und juristische Unterstützung. Die am Körper gefundenen Spuren werden anonym archiviert. Sie können eine Anzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt erstatten, wenn Sie sich anders entscheiden sollten. Die Beweise können dann für ein späteres Strafverfahren hinzugezogen werden.

Weiterführende Beratungsstellen:

Informationen über die in Deutschland verfügbare Unterstützung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf der Webseite des Hilfetelefons sowie beim Weißen Ring.

Entschädigung nach dem Neuen Sozialen Entschädigungsgesetz (SGB XIV):

Nach dem neuen sozialen Entschädigungsgesetz, das seit dem 01.01.2024 gilt und das zuvor geltende Opferentschädigungsgesetz abgelöst hat, können Opfer von Straftaten und dessen Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedliche Leistungen erhalten.

Ein solcher Entschädigungsanspruch kann auch bei Straftaten im Ausland bestehen. Grundsätzlich ist es jedoch vorrangig Aufgabe des ausländischen Staates Opfer von Gewalttaten, die auf ihrem Staatsgebiet begangen worden sind, zu entschädigen. Zahlt der ausländische Staat eine Entschädigungsleistung, dann wird diese auf die deutsche Entschädigungsleistung angerechnet. Nach dem SGB XIV sind folgende Leistung bei Auslandsstraftaten möglich:

- Leistungen der schnellen Hilfen, die im Inland erbracht werden,

- Leistungen der Krankenbehandlung, die grundsätzlich ebenfalls im Inland erbracht werden,

- eine Einmalzahlung zwischen 2600 und 28600 Euro.

Sie können Ihren Antrag auf ausländische Entschädigungsleistungen mithilfe der deutschen Unterstützungsbehörden stellen. Zuständig ist dafür das Bundesamt für Soziale Sicherung, welches Ihnen weiterführende Informationen geben kann. Sie können es unter der Telefonnummer: +49 228 619 1300 9 oder unter dieser E-Mail erreichen: DUB@bas.bund.de.

Weitere Informationen

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Neuen Sozialen Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über Leistungen bei Gewalttaten im Ausland

Informationen des Europäischen Justizportals zur Entschädigung durch den Täter

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