Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind traumatisch und können sowohl körperliche als auch seelische Folgen haben. Wenn Sie Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind traumatisch und können sowohl körperliche als auch seelische Folgen haben.
Wenn Sie Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte denken Sie daran: Opfer eines sexuellen Übergriffs sind niemals mitschuldig oder schuld! Nehmen Sie mit einer der folgenden Rufnummern Kontakt auf:
Die internationale Notrufnummer 112
24 Stunden Telefon für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt:
Telefon: 016*
WhatsApp: +34 600 000 016 (nur für WhatsApp)
Telefon: +34 900 900 120**
E-Mail: 016-online@igualdad.gob.es
Wenden Sie sich ggfs. an Ihren Reiseveranstalter
Kontaktieren Sie uns für eine deutschsprachige Beratung zu unseren Öffnungszeiten:
Bereitschaftsdienst der deutschen Auslandsvertretungen in Spanien: Tel.: +34 661 611 104
(Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 16:30-24:00 Uhr, Freitag 13:30-24:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 08:00-24:00 Uhr)
*Diese Telefonnummer ist nur über das span. Telefonnetz erreichbar.
**Wenn Sie mit einer/m deutschsprachigen Mitarbeiter/in reden möchten, sagen Sie bitte „ALEMAN“, nachdem Ihr Anruf durch eine Person der Zentrale entgegengenommen worden ist.
Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt. Wir sind urteilsfrei und können Ihnen Informationen über die örtlichen polizeilichen und medizinischen Verfahren geben.
An erster Stelle steht Ihre Gesundheit. Bitte beachten Sie, dass eine Polizeianzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden kann, eine Untersuchung von Gynäkologen/Urologen sollte jedoch zeitnah vorgenommen werden. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht duschen und Ihre Kleidung nicht waschen.
Den spanischen Allgemeinen Leitfaden über die Rechte der Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind können Sie auch in deutscher Sprache hier herunterladen
Es empfiehlt sich eine sofortige ärztliche Untersuchung in einem dafür vorgesehenen Krankenhaus (Liste der Krankenhäuser) aufzusuchen.
Die Notaufnahmen (Emergencias) sind 365 Tage/24 Stunden geöffnet.
In der Regel haben diese Krankenhäuser ein vorgesehenes Team für Opfer von Gewalt/sexueller Gewalt, bestehend aus Psychiatern, Sozialarbeitern, Gynäkologen/Urologen, damit Sie schnellstmöglich professionelle Hilfe erhalten können. Eine Erstversorgung ist in den öffentlichen Krankenhäusern normalerweise auch ohne Versichertenkarte möglich. Folgeuntersuchungen sind normalerweise durch die europäische Krankenkassenkarte abgedeckt.
Was erwartet Sie bei der medizinischen Versorgung/ärztl. Untersuchung im Krankenhaus:
Erstversorgung von Verletzungen und psychischen Traumata
Blutuntersuchung (Vergiftungen u.Ä.)
Profilaxe zur Vermeidung einer Ansteckung des HI-Virus (PEP: profilaxis postexposición)
Schwangerschaftstest
Vermeidung einer Schwangerschaft durch die „Pille danach“ (píldora postcoita)
Bei Bedarf werden auch weitere Medikamente ausgehändigt
Forensische Untersuchung zur Beweissicherung
Gerade in einem fremden Land können persönliche Hürden einer Anzeigeerstattung hoch sein. Die spanische Polizei hat ausgebildetes Personal für Opfer von Gewalt/ Opfer von sexueller Gewalt und Sie haben das Recht auf einen Übersetzer bzw. eine Übersetzerin. Wenn Sie die Straftat anzeigen, während Sie sich noch in Spanien aufhalten, können die Strafverfolgungsbehörden sofort handeln. Eine spätere Anzeige der Straftat in Deutschland und die Durchführung einer grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahme ist zwar rechtlich möglich, verlängert aber das Strafverfahren praktisch um Monate oder sogar Jahre.
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, ist es wichtig, so schnell wie möglich nach der Tat mit der Polizei Kontakt aufzunehmen. Je nach Art der Gewalttat sollten Sie sich zunächst in die Notaufnahme eines Krankenhauses oder in eine ambulante ärztliche Praxis begeben. Neben sofortiger medizinischer Hilfe ist eine ärztliche Untersuchung auch für die Beweissicherung wichtig. Denken Sie auch daran, die Kleidung, die Sie getragen haben, oder andere Beweisstücke mit zur Polizei zu nehmen. Wenn Sie sich oder Ihre Kleidung waschen, kann es für die Polizei schwierig werden, gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten. Informieren Sie die Polizei, wenn Sie glauben, dass Sie unter Drogen gesetzt wurden.
Wenn sie keine / nicht sofort Anzeige erstatten wollen, raten wir Ihnen trotzdem dringend dazu, sich zu einer Ärztin / einem Arzt oder in ein Krankenhaus zu begeben, um dort eine ärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen.
Um einen Fall vor Gericht zu bringen, müssen Sie eine förmliche Anzeige erstatten. Danach werden die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Straftat untersuchen und, sofern ausreichend Beweise für eine verfügbare Straftat vorliegen, die Angelegenheit vor Gericht bringen. Das Gericht entscheidet, ob es zu einer Verhandlung kommt oder ob weitere Ermittlungen notwendig sind, um das Verfahren zu eröffnen.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen und kommt es zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren, werden Sie voraussichtlich als Zeuge / Zeugin geladen. Die Gerichtsverhandlung wird auf Spanisch geführt. Ihnen wird ein Dolmetscher zur Seite gestellt.
Wenn Sie als Zeuge / Zeugin geladen sind, sind Sie verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Die mit der Anwesenheit bei der Verhandlung verbundenen Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Hierfür gibt es ein Kostenerstattungsverfahren, das je nach Region unterschiedlich ausgestaltet ist. Ihr Rechtsanwalt, das Gericht oder die lokale Hilfseinrichtung wird Ihnen hier die notwendige Unterstützung leisten.
Es ist generell sinnvoll, während der Zeit eines Prozesses auch in Kontakt mit den spanischen Hilfseinrichtungen zu stehen. Diese beraten nicht nur hinsichtlich der ersten Schritte nach einem Vorfall, sondern auch zum gerichtlichen Verfahren und allem drum herum. Ein Rechtsbeistand ist sinnvoll, um das Gerichtsverfahren zu verfolgen, wenn Sie sich bereits wieder in Deutschland befinden. Sie haben als Opfer einer Straftat grundsätzlich die Möglichkeit am Verfahren durch eine Privatklage teilzunehmen. Falls Sie zudem auch eine finanzielle Entschädigung anstreben, können Sie durch die Erhebung einer Nebenklage einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung geltend machen. Auch hierzu sollten Sie sich zu gegebenem Zeitpunkt von Ihrem Rechtsbeistand beraten lassen, da Sie sich im Prozess auch anwaltlich vertreten lassen müssen.
Die Dauer von Strafverfahren ist unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von der Schwere der Straftat, der Art der erforderlichen Ermittlungen und der Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Für ausführliche Informationen zum Ablauf des Gerichtsverfahrens und Ihren Rechten, wird auf die Webseite des Europäischen Justizportals (european-justice) Website verwiesen. Die unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten sollten Sie mit ihrer Rechtsberatung besprechen.
In bestimmten Regionen Spaniens gibt es Büros für Opferhilfe. Sie können bereits bei der Anzeigenerstattung die Polizei um eine Vermittlung an das jeweilige Büro für Opferhilfe (Oficina de Asistencia a las Victimas del delito) bitten, welches Ihnen weitere Informationen rund um die Erstattung der Anzeige geben kann. Diese Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Nachfolgend benennen wir Ihnen Krankenhäuser in einzelnen größeren Städten, die nach Kenntnis der Auslandsvertretungen in Spanien auf die Behandlung von Opfern sexueller Gewalt spezialisiert sind. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung ohne Gewähr erfolgt und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Informationen zu weiteren Krankenhäusern erhalten Sie von der Polizei und den Beratungsstellen.
Madrid
Hospital La Paz
Pº de la Castellana, 261
28046 Madrid
Tel: +34 91 727 70 00
Hospital Ramon y Cajal
Ctra. de Colmenar Viejo km. 9,100
28034 Madrid
Tel: +34 91 336 80 00
Barcelona/Katalonien
Hospital Clinic
C. de Villarroel, 170, L'Eixample
08036 Barcelona
Tel: +34 932 27 54 00 -> Opfer über 16 Jahre
Hospital Vall d´Hebron
Pg. de la Vall d'Hebron, 119, Horta-Guinardó
08035 Barcelona
Tel: +34 934 89 30 00 -> Opfer unter 16 Jahre
Hinweis: In jeder Polizeistation der Policia Nacional gibt es eine Anlaufstelle zur Prävention und Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer, häuslicher und sexueller Gewalt.
Folgende Polizeieinheiten sind nicht befugt Anzeigen entgegenzunehmen: Policia Local
Policia Municipal
Ertzainta (nur in der Autonomen Gemeinschaft im Baskenland zuständig)
Palma (Mallorca)
Folgende Polizeidienststellen für die Aufnahme der Anzeige zuständig: Policia Nacional in Palma (Stadt und Playa de Palma) und Manacor Guardia Civil für den Rest der Insel
Nachfolgend benennen wir Ihnen Beratungsstellen in einzelnen größeren Städten, die nach Kenntnis der Auslandsvertretungen in Spanien auf die Behandlung von Opfern sexueller Gewalt spezialisiert sind. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung ohne Gewähr erfolgt und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Informationen zu weiteren geeigneten Beratungsstellen erhalten Sie von der Polizei und den Krankenhäusern.
Die deutsche Polizei leitet die von Ihnen übermittelten Informationen an das Land weiter, in dem die Straftat begangen wurde. Es liegt jedoch im Ermessen der ausländischen Polizeibehörden, ob sie eine Straftat in ihrem Zuständigkeitsbereich untersuchen und es kann sein, dass sie keine Maßnahmen zur Strafverfolgung ergreifen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung in deutschen Kliniken. Auch wenn Sie nicht sofort Anzeige erstatten, können Sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und die Spuren sichern lassen. Gleichzeitig erhalten Sie medizinische Versorgung und Informationen für psychologische und juristische Unterstützung. Die am Körper gefundenen Spuren werden anonym archiviert. Sie können eine Anzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt erstatten, wenn Sie sich anders entscheiden sollten. Die Beweise können dann für ein späteres Strafverfahren hinzugezogen werden.
Weiterführende Beratungsstellen:
Informationen über die in Deutschland verfügbare Unterstützung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf der Webseite des Hilfetelefons sowie beim Weißen Ring.
Entschädigung nach dem Neuen Sozialen Entschädigungsgesetz (SGB XIV):
Nach dem neuen sozialen Entschädigungsgesetz, das seit dem 01.01.2024 gilt und das zuvor geltende Opferentschädigungsgesetz abgelöst hat, können Opfer von Straftaten und dessen Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedliche Leistungen erhalten.
Ein solcher Entschädigungsanspruch kann auch bei Straftaten im Ausland bestehen. Grundsätzlich ist es jedoch vorrangig Aufgabe des ausländischen Staates Opfer von Gewalttaten, die auf ihrem Staatsgebiet begangen worden sind, zu entschädigen. Zahlt der ausländische Staat eine Entschädigungsleistung, dann wird diese auf die deutsche Entschädigungsleistung angerechnet. Nach dem SGB XIV sind folgende Leistung bei Auslandsstraftaten möglich:
- Leistungen der schnellen Hilfen, die im Inland erbracht werden,
- Leistungen der Krankenbehandlung, die grundsätzlich ebenfalls im Inland erbracht werden,
- eine Einmalzahlung zwischen 2600 und 28600 Euro.
Sie können Ihren Antrag auf ausländische Entschädigungsleistungen mithilfe der deutschen Unterstützungsbehörden stellen. Zuständig ist dafür das Bundesamt für Soziale Sicherung, welches Ihnen weiterführende Informationen geben kann. Sie können es unter der Telefonnummer: +49 228 619 1300 9 oder unter dieser E-Mail erreichen: DUB@bas.bund.de.